Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Hochwasser: Insolvenzschutz für geschädigte Unternehmen soll länger gelten

Die Hochwasserkatastrophe hat viele Unternehmen in Existenznöte gebracht. Die Koalition hat sich nun darauf geeinigt, diese Unternehmen länger als zunächst geplant vor Insolvenzen zu schützen.
17.08.2021 - 07:21 Uhr Kommentieren
Die Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Betriebe soll bis 31. Januar 2022 ausgesetzt werden. Quelle: dpa
Flutschäden in Rheinland-Pfalz

Die Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Betriebe soll bis 31. Januar 2022 ausgesetzt werden.

(Foto: dpa)

Für die vom Juli-Hochwasser geschädigten Betriebe soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt werden und damit länger als bislang vorgesehen. „Die schreckliche Hochwasserkatastrophe hat viele Firmen unverschuldet in Existenznöte gebracht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. Diesen Firmen müsse eine bessere Zukunftsperspektive geboten werden als der Gang zum Insolvenzgericht. „Wir haben uns in der Koalition deshalb darauf geeinigt, schon nächste Woche in der Sondersitzung des Bundestages die Insolvenzantragspflicht für hochwassergeschädigte Betriebe bis 31. Januar 2022 auszusetzen“, erklärte Fechner.

Es gehe darum, für die Mitarbeiter dieser Firmen und ihre Familien Sicherheit zu schaffen. „Die Hochwasserregionen müssen schnell wieder auf die Beine kommen“, forderte Fechner. „Wer sein Hab und Gut verloren hat, soll nicht auch noch Sorge um den Betrieb und den Arbeitsplatz haben.“ Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen.

Die ursprüngliche Beschlussfassung des Bundeskabinetts hatte nur eine Aussetzung bis Ende Oktober 2021 vorgesehen. Die Überschwemmungen vom Juli im Westen Deutschlands gelten als Jahrhundertflut. Mindestens 180 Menschen verloren ihr Leben. Für die Bewältigung der Schäden haben sich Bund und Länder bereits auf einen Fluthilfefonds im Volumen von 30 Milliarden Euro geeinigt.

Weitere Verlängerung per Rechtsverordnung möglich

Mit Blick auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht heißt es nun in der Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, die dem Handelsblatt vorliegt: „Durch Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 entstanden bei einer Vielzahl von Betrieben Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen.“ Bei hiervon betroffenen Unternehmen könne sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer strafbewehrten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags stellen.

Weiter heißt es, durch eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht solle den geschädigten Unternehmen Zeit gegeben werden, „um die notwendigen Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch mögliche Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden kann“.

Die Formulierungshilfe sieht außerdem vor, dass das Justizministerium ermächtigt werden soll, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis höchstens 30. April 2022 zu verlängern, „wenn dies aufgrund fortbestehender Nachfrage nach verfügbaren öffentlichen Hilfen, aufgrund andauernder Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen oder aufgrund sonstiger Umstände geboten erscheint“.

Ursprünglich sollte eine solche Verlängerung per Rechtsverordnung bis höchstens 31. März 2022 möglich sein.

Schon in der Coronakrise hatte die Bundesregierung zeitweilig die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, um eine Pleitewelle von Unternehmen zu verhindern. Auch nach dem Hochwasser an Elbe und Oder im Jahr 2002 wurde regional die Antragspflicht ausgesetzt.

Zuletzt hatte Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet gefordert, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete im parlamentarischen Verfahren länger als bisher von der Bundesregierung geplant erfolgen sollte: „Wer vor Ort die Zerstörung gesehen hat, der weiß: Wir reden hier nicht über Wochen des Aufbaus.“

Mehr: Bafin beziffert versicherten Flutschaden.

Startseite
0 Kommentare zu "Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Hochwasser: Insolvenzschutz für geschädigte Unternehmen soll länger gelten"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%