Berliner Abgeordnetenhaus Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Bei der Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin kam es zu massiven Problemen.
Berlin Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Wahlausschusses.
Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. „In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben“, sagte Michaelis.
Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.
Insgesamt kam es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten, wie Michaelis in der Ausschusssitzung weiter mitteilte. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte sie. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei..
Wiederholung der Wahl kann teilweise erforderlich sein
Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland hält es für denkbar, dass die Pannen bei der Berlin-Wahl eine Wiederholung der Wahl zumindest teilweise erforderlich machen könnten. Eine Wahlwiederholung sei „nur in den Wahlbezirken verhältnismäßig, in denen Wahlrechtsverstöße mandatsrelevant gewesen sein können, in denen es also ohne die Verstöße ein anderes Wahlergebnis hätte geben können“, sagte Wieland dem Handelsblatt. „In den Stimmbezirken, in denen Wahlrechtsverstöße in diesem Sinne mandatsrelevant waren, muss die Wahl wiederholt werden.“
Eine generelle Wiederholung der Wahl hält Wieland für nicht notwendig. „Die Wahlrechtsverstöße sind mehr als ärgerlich, weil sie die demokratische Legitimation der Wahl beschädigen, die für eine parlamentarische Demokratie lebenswichtig ist“, sagte der Jurist. „Soweit die Wahl fehlerfrei abgelaufen ist, hat sie aber den neugewählten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die erforderliche Legitimation verschafft, die von Verfassungs wegen auch erhalten werden muss.“
Mehr: Linke statt CDU: Schwesig will Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
3 Mal in meiner Wahlbehörde nachgefragt, ob meine Briefwahlunterlagen ordentlich gezählt wurden. 3x wurde mir die Auskunft verweigert. Schriftlich Anfragen bleiben unbeantwortet. Die SPD feiert ihren 3% Punkte-Vorsprung, errungen durch eine "gestohlene" Wahl aber kündigt gleichzeitig an, ein valides Ergebnis zur Enteignung ignorieren zu wollen. Bravo!
Die SPD-Berlin ist wie die CDU-Bund.
SPD + Berlin + Wahl = EIN DEMOKRATIE-PROBLEM