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Betrug mit Schnelltests Corona-Testcenter-Betreiber rechnete 900.000 Tests ab – ohne sie durchzuführen

Der Betreiber aus Bochum soll wochenlang mehr Proben abgerechnet als durchgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und sieht einen Millionenschaden.
20.10.2021 Update: 20.10.2021 - 16:35 Uhr Kommentieren
Hat Anklage gegen zwei Verantwortliche bei einem Testzentrumsbetreiber erhoben. Quelle: dpa
Staatsanwaltschaft Bochum

Hat Anklage gegen zwei Verantwortliche bei einem Testzentrumsbetreiber erhoben.

(Foto: dpa)

Bochum Wegen des Verdachts des millionenschweren Abrechnungsbetrugs mit Corona-Schnelltests hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen zwei Verantwortliche bei einem Testzentrumsbetreiber erhoben. Durch falsche Abrechnungen in mindestens 70 Teststellen in vielen deutschen Städten soll ein Schaden von mindestens 25 Millionen Euro verursacht worden sein, teilte das Landgericht Bochum am Mittwoch mit.

So gehe die Anklage davon aus, dass über 900.000 Tests abgerechnet wurden, die tatsächlich gar nicht durchgeführt worden sein sollen. Mit dem mutmaßlichen Betrug soll der hauptbeschuldigte faktische Geschäftsführer die Pandemienotlage dazu genutzt haben, sich „persönlich an öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland zu bereichern“, so der Vorwurf der Ermittler laut Gerichtsmitteilung.

Der Anwalt des Teststellen-Betreibers war auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu erreichen. Laut „Westdeutscher Allgemeiner Zeitung“ will er zumindest einen Teil der Vorwürfe nicht gelten lassen: „Den Vorwurf, dass zu viel abgerechnet wurde, bestreitet mein Mandant nachhaltig“, sagte Strafverteidiger Reinhard Peters der Zeitung am Mittwoch. Bei den anderen Vorwürfen handele es sich um „reine Rechtsfragen“, die das Gericht beantworten müsse.

Fahnder haben zudem am Mittwoch Objekte in Berlin, Dessau und Schwarzenberg durchsucht. Dabei seien Geschäftsunterlagen und „beträchtliche Vermögenswerte“ wie Grundstücke und eine fünfstellige Summe Bargeld gesichert worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch mit. Unter Verdacht ist demnach der Geschäftsführer einer GmbH, die vornehmlich in Berlin-Wedding Corona-Testzentren betrieben habe.

Gemeinsam mit weiteren Beschuldigten soll er für Mai und Juni 2021 Leistungen für Tests rechtswidrig abgerechnet haben. Die Tests soll es entweder gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form gegeben haben. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin seien knapp 3,2 Millionen Euro zu Unrecht eingelöst worden.

An der Durchsuchung am Mittwoch waren Fahnder aus Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt. Möglicher Betrug mit Tests beschäftigt seit Monaten die Behörden. Verdachtsfälle gab es in mehreren Bundesländern.

Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten den Fall in Bochum im Frühsommer aufgebracht. Die Reporter hatten vor den Centern der Firma MediCan Kunden gezählt – viel weniger, als zur Abrechnung gebracht worden waren.

In Bochum angeklagt sind laut Gericht Vater und Sohn. Ersterer befindet sich wegen des Betrugsvorwurfs seit Anfang Juni in Untersuchungshaft. Ihm werde vorgeworfen, die Geschäfte tatsächlich geführt zu haben. Der wegen Betrugsbeihilfe beschuldigte Sohn sei nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auf dem Papier als formeller Geschäftsführer der GmbH eingesetzt gewesen. Er hatte zeitweise in Untersuchungshaft gesessen, kam aber wieder frei.

Betrug anscheinend kein „Massenphänomen“

Wie das Gericht mitteilte, soll der faktische Geschäftsführer zwischen März und April 2021 „jeweils das Vielfache der tatsächlich durchgeführten Tests abgerechnet haben, nachdem er erkannt haben soll, dass es im Rahmen der Abrechnung aufgrund der pandemiebedingten Besonderheiten unmittelbar keiner Nachweise für die tatsächliche Erbringung der Testungen bedurfte“. Dadurch soll der Löwenanteil der entstandenen Schadenssumme von mehr als 20 Millionen Euro entstanden sein, sagte eine Sprecherin des Landesgerichts.

Weitere Summen soll der Betreiber zu Unrecht eingestrichen haben, indem er fälschlicherweise angab, die Tests seien durch ärztliches Personal durchgeführt worden. Ärzte waren im Frühjahr laut Corona-Testverordnung des Bundes berechtigt, 15 statt 12 Euro pro Antigen-Schnelltest in Rechnung zu stellen.

Dem Sohn und formal eingesetzten Geschäftsführer werfen die Ermittler laut Gericht Beihilfe zum Betrug vor. Er soll spätestens im April von den falschen Abrechnungen gewusst haben. Das Landgericht prüfe nun, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum dauern die Ermittlungen zu einem dritten Beschuldigten in dem Fall weiter an. Was ihm genau vorgeworfen werde, dazu könne man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen.

Anders als zunächst von Beobachtern befürchtet, entpuppten sich die betrügerischen Abrechnungen in Schnellteststellen laut NRW-Landesregierung nicht als „Massenphänomen“. Zwar gab und gibt es inzwischen laut Justizbehörden eine Reihe von Ermittlungen bei mehreren Staatsanwaltschaften gegen „Schwarze Schafe“, aber kein flächendeckendes Problem.

Mehr: Betrugsverdacht bei Corona-Tests: „Handyläden, Goldankäufer, Dönerbuden – jeder macht ein Testzentrum auf“

  • dpa
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