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BNDKontrollgremium: Defizite bei Überprüfung von Geheimdienstpersonal

Die aktuellen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des BND zeigen wohl einen dringenden Handlungsbedarf zur Reform. So sollen gewisse Gefahren abgewehrt werden. 27.04.2023 - 18:26 Uhr Artikel anhören

Ein BND-Mitarbeiter war am 21. Dezember in Berlin festgenommen worden.

Foto: imago images/photothek

Berlin. Das für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste des Bundes zuständige Gremium hält Verbesserungen bei der Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern für dringend erforderlich. „Die Integrität des Personals der Nachrichtendienste muss gerade angesichts der aktuellen Sicherheitslage in Europa gewährleistet sein“, schrieb der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle, der Mitglied des Gremiums ist, am Donnerstag bei Twitter.

In einer öffentlichen Stellungnahme des Parlamentarischen Kontrollgremiums heißt es: „Die Bundesregierung muss sich zügig um eine Behebung von Defiziten im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen kümmern. Auch ein Handeln des Gesetzgebers kommt in Betracht.“

Unter anderem müsse die Zahl der nicht fristgerecht durchgeführten Wiederholungsprüfungen „deutlich reduziert“ werden. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass „die notwendigen Befugnisse für eine frühzeitige Erkennung und Verhinderung von Sicherheitsrisiken, insbesondere durch einen modernen Sabotageschutz, angemessene Informationsübermittlungsmöglichkeiten und weitreichende Recherchemöglichkeiten in den sozialen Medien“ gegeben seien.

Die aktuellen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen des Verdachts des Landesverrats zeigten einen dringenden Handlungsbedarf zur Reform der Verfahren bei Sicherheitsüberprüfungen. Die Eigensicherung der Nachrichtendienste müsse fortwährend überprüft werden, um die Gefahr fremder Einflussnahme und von Informationsabflüssen zu verhindern.

Der BND-Mitarbeiter war am 21. Dezember in Berlin festgenommen worden. Er soll nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an Russland übermittelt haben. Bei den ausspionierten Informationen handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, hatte die Bundesanwaltschaft damals mitgeteilt.

dpa
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