Böhmermann und der Paragraf 103 „Ein unbedachter Schnellschuss“

Der Entertainer hatte mit einem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan für Schlagzeilen und diplomatische Verwicklungen gesorgt.
Berlin Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt vor einer übereilten Abschaffung des Paragrafen 103. „Der Fall Böhmermann hat den Blick auf einen Straftatbestand gelenkt, der vorschnell als antiquierte Strafnorm gegen Majestätsbeleidigung bezeichnet und dessen sofortige und unbedingte Aufhebung daher postuliert wird“, sagte Papier dem Handelsblatt. „Dies erweist sich als unbedachter rechtspolitischer Schnellschuss, jedenfalls sind die dafür angegebenen Gründe verfehlt“, betonte Papier.
Es geht um den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter. Das Regelwerk bekam in den Sechziger Jahren den Beinamen „Schah-Paragraf“ und sorgt heute als „Erdogan-Paragraf“ für Debatten. Hintergrund ist die umstrittene Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die deutsche Justiz zu Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen eines unflätigen Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan zu ermächtigen. Die Türkei hatte dies verlangt. Seitdem fordern zahlreiche Politiker die Abschaffung des Paragrafen 103.
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