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Branchen mit Publikumsverkehr Vorerst keine Corona-Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Bund und Länder konnten sich nicht darauf einigen, die 3G-Regel für Friseure oder Beschäftigte in der Gastronomie bundesweit verbindlich einzuführen.
11.10.2021 - 18:41 Uhr Kommentieren
Keine einheitliche Linie bei der Testpflicht. Quelle: dpa
Friseur

Keine einheitliche Linie bei der Testpflicht.

(Foto: dpa)

Berlin Beschäftigten bestimmter Branchen mit Publikumsverkehr droht vorerst keine einheitliche 3G-Regel, was den Zugang zu ihrer Arbeitsstätte betrifft. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern konnten sich bei Beratungen am Montagnachmittag nicht auf eine entsprechende Regel einigen. Die Runde beschloss in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei.

„Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden“, heißt es im Beschluss. Mit anderen Worten: Die Länder entscheiden, ob sie eine solche Regel umsetzen.

Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen: „Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externe Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll.“

Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, hätten sich demnach in bestimmten Branchen bundesweit testen lassen müssen. Dies gilt beispielsweise in Restaurants und bei Friseuren.

Der von Baden-Württemberg vorgelegte Textentwurf war aber kurz vor Beginn der Konferenz zurückgezogen worden. Mit einem „grundsätzlich einheitlichen Vorgehen“ im ganzen Bundesgebiet sollte eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden.

Jedes fünfte Unternehmen setzt langfristig auf Homeoffice

Derweil zeigt sich, dass jedes fünfte Unternehmen auch nach der Pandemie auf Homeoffice setzen will. Das geht aus einer Erhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Zwei Drittel der Betriebe wollen das mobile Arbeiten allerdings wieder auf das Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückfahren, jeder zehnte Betrieb sogar unter das Vorkrisenlevel.

Wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) von Montag hervorging, sind in Deutschland 65,3 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die Quote unter den Erwachsenen liegt bei 75,8 Prozent. Mindestens einmal gegen das Virus geimpft sind demnach 68,5 Prozent aller Bürger und Bürgerinnen sowie 79,3 Prozent der Erwachsenen.

Das Infektionsgeschehen in Deutschland scheint wieder etwas Fahrt aufzunehmen. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist so hoch wie seit mehr als zwei Wochen nicht mehr. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche mit 66,5 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 66,1 gelegen, vor einer Woche bei 64,7 (Vormonat: 82,8). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 3111 Corona-Neuinfektionen.

Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – den für eine mögliche Verschärfung der Coronabeschränkungen wichtigsten Parameter – gab das RKI zuletzt am Freitag mit 1,67 an. Der Vergleichswert der Vorwoche war in etwa genauso hoch. Ein bundesweiter Schwellenwert, der anzeigt, ab wann die Lage kritisch zu sehen ist, ist für die Hospitalisierungsinzidenz unter anderem wegen großer regionaler Unterschiede nicht vorgesehen. Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit im vergangenen Jahr bei rund 15,5.

Mehr: Was das Ende der Coronagratistests für die Bürger bedeutet

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