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Brexit EU-Kommission: Europäische Kundendaten in Großbritannien gut aufgehoben

Die EU-Behörde hält den Datenschutz bei britischen Cloud-Betreibern für vergleichbar mit dem europäischer Betreiber. Doch die Zweifel am Bestand der Entscheidung sind groß.
28.06.2021 - 17:35 Uhr Kommentieren
Die EU-Kommission betrachtet das Datenschutzniveau in Großbritannien als gleichwertig mit dem in der EU. Quelle: dapd
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Die EU-Kommission betrachtet das Datenschutzniveau in Großbritannien als gleichwertig mit dem in der EU.

(Foto: dapd)

Brüssel Es geht um Kundendaten, Webseiten, Datenbanken, Mails. Unternehmen können im Prinzip alle Daten, die bei ihnen anfallen, auf externen Servern speichern lassen. Diese Daten dürfen nun unter den gleichen Bedingungen in Großbritannien lagern wie innerhalb der EU. Die EU-Kommission hat dazu am Montag eine „Angemessenheitsentscheidung“ (Englisch: „adequacy decision“) getroffen. Damit erklärt sie, dass sie das Datenschutzniveau in Großbritannien als gleichwertig mit dem in der EU betrachtet.

„Mit der Adäquanzentscheidung wird der Industrie die aufwendige Einzelfallprüfung erspart, die zurzeit viele Datentransfers in andere Drittstaaten betrifft“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom.

Die Entscheidung wird in der EU unterschiedlich gesehen. Von einer großen Erleichterung spricht Rohleder. „Das sind hervorragende Neuigkeiten, auf die wir schon seit einiger Zeit gewartet haben“, sagte auch Luisa Santos, stellvertretende Generaldirektorin des Wirtschaftsverbands Businesseurope. „Sie wird den Unternehmen Rechtssicherheit bringen, da die Übergangslösung Ende dieses Monats endet.“

Genau das bezweifeln aber die Kritiker: „Mit dieser Entscheidung verrät Ursula von der Leyen die Interessen der EU-Bürger und brüskiert das Europäische Parlament“, sagte Moritz Körner, FDP-Abgeordneter im Europaparlament. Denn: „Die britische Massenüberwachung europäischer Bürger lässt erwarten, dass der EuGH die Kommissionsentscheidung kassieren wird und die Unternehmen ihre Prozesse erneut umstellen werden müssen.“ Dann würde nun auch mit Großbritannien das Katz-und-Maus-Spiel zwischen EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) beginnen, das sich seit Jahren auch mit Bezug auf den Datenaustausch zwischen EU und USA abspielt.

Nachdem der amerikanische Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden die Massenüberwachung durch die NSA offenlegte, hält es der EuGH für rechtswidrig, Daten von EU-Bürgern in den USA zu speichern. Die EU-Kommission wollte das Problem mit Abkommen regeln, doch das funktionierte nicht. Zuerst kippte der EuGH „Safe Harbour“, dann „Privacy Shield“.

Zweifel am britischen Datenschutz

Die Situation mit Großbritannien ist etwas anders, da das Land die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt hat, als es noch EU-Mitglied war. Zwar gibt es in London Diskussionen, die Gesetze zu ändern. Doch noch ist das nicht geschehen. Die EU-Kommission behält sich vor, in diesem Fall schnell zu reagieren und die Entscheidung wieder aufzuheben. Das Ziel von Kommissar Didier Reynders ist, dass dies nicht notwendig wird: „Wir können mit unserer Entscheidung dazu beitragen, Großbritannien in Sachen Datenschutz auf EU-Linie zu halten“, sagte er.

Zur Sicherheit soll die getroffene Entscheidung auch erst einmal nur für vier Jahre gelten und dann außer Kraft treten, wenn die Kommission sie nicht erneuert. Doch es gibt Zweifel daran, dass der Datenschutz in Großbritannien derselbe ist wie in der EU – auch heute schon. Kritiker sahen die DSGVO in Großbritannien vor dem Brexit nur halbherzig umgesetzt. Immerhin arbeitet der britische Geheimdienst GCHQ im Verbund „Five Eyes“ eng mit der NSA zusammen und analysiert auch selbst große Mengen an Daten.

Eine Mehrheit der Europaparlamentarier stimmte sogar einer Resolution zu, in der von einer „mangelhaften und oft nicht existenten Umsetzung der DSGVO“ die Rede ist zu der Zeit, als Großbritannien noch EU-Mitglied war. Außerdem kehre sich die britische Regierung gerade weiter vom Datenschutz ab.

Sollte das auch der EuGH so sehen, könnte er den aktuellen Beschluss kippen, wenn jemand dagegen klagt. „Durch diesen kurzfristigen Beschluss wird langfristig Rechtsunsicherheit geschaffen“, sagt Körner darum. Mit den Verhandlungen um die Handelsbeziehungen zwischen beiden Seiten hat die Entscheidung offiziell nichts zu tun. Dennoch sagte Reynders, sie sei eine wichtige Komponente der neuen Beziehung mit Großbritannien.

Mehr: EU-Justizkommissar verspricht mehr Rechtssicherheit bei Datentransfers in die USA

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