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Premium Bund-Länder-Beschluss „Ruhetage“ Gründonnerstag und Karsamstag: Haben Beschäftigte frei?

Die Bund-Länder-Runde hat die fünf Ostertage zu Ruhetagen erklärt. Das sorgt für breite Verwirrung – auch in den Ministerien. Was Betriebe und Beschäftigte jetzt wissen müssen.
23.03.2021 Update: 24.03.2021 - 14:50 Uhr
Erst in der Nacht sei der Entschluss gefallen, den Gründonnerstag zu einem Ruhetag zu machen. Quelle: AP
Angela Merkel, Michael Müller, Markus Söder

Erst in der Nacht sei der Entschluss gefallen, den Gründonnerstag zu einem Ruhetag zu machen.

(Foto: AP)

Düsseldorf, Berlin Es ist nur eine kurze Passage im Beschlusspapier, das die Bundesregierung am Dienstagmorgen um kurz nach halb drei verschickte: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich in ihrer elfstündigen Besprechung auf eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ geeinigt.

Demnach soll von Gründonnerstag bis Ostermontag das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben in Deutschland weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) werden einmalig als „Ruhetage“ definiert.

Kaum war der Beschluss veröffentlicht, liefen bei den Kammern von Industrie und Handwerk die Telefone heiß. Was bedeutet das jetzt für Betriebe und Beschäftigte?

Haben Mitarbeiter an diesen beiden Ruhetagen auch frei? Was gilt in systemrelevanten Berufen wie der Pflege? Und bekommt man weiter sein Gehalt? Was ist, wenn für Gründonnerstag wichtige Lieferungen verabredet sind?

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