Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Im Ergebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Vor allem der Bund greift „ärmeren“ Ländern unter die Arme. Die ostdeutschen und finanzschwachen Länder sollen nicht schlechter gestellt werden, die bisherigen „Geberländer“ wie Bayern werden aber deutlich entlastet. Insgesamt zahlt der Bund ab dem Jahr 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro an die Länder.
Vereinbart wurde Mitte Oktober, Voraussetzungen zu schaffen „für eine Verbesserung der Erledigung der staatlichen Aufgaben in der föderalen Ordnung“. Schäuble sowie Union und SPD im Bundestag pochten auf bessere Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte für den Bund. Besonders umstritten ist die neue Bundesgesellschaft für Autobahnen für effizientere Planung, Bau und Betrieb.
Bisher steht im Grundgesetz: „Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.“ Dabei soll es inhaltlich auch bleiben – nur soll es künftig heißen: „Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“ Die Autobahnen stehen also nicht zum Verkauf. Das soll auch für die Bundes-Gesellschaft gelten.
Ja. Der Bund möchte finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren. Nicht ganz so weit wie von Schäuble erhofft gehen die Steuerungs- und Weisungsrechte des Bundes bei Hilfen für Investitionen der Länder. Bei Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof im „Benehmen“ mit Landesrechnungshöfen prüfen, wie die Bundesmittel verwendet werden.
Ja. Der Stabilitätsrat soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen. Beim Steuervollzug sollen bindende Mehrheitsentscheidungen nicht mehr so einfach durch einzelne Länder blockiert werden können. Der übergreifende Zugang zu Online-Anwendungen der Verwaltungen in Bund und Ländern soll nun per Bundesgesetz geregelt werden - mit Zustimmung der Länder.
Die werden im Grundgesetz verankert. Der Bund zahlt ab 2020 jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro. Beide Länder sollen dafür „Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft“ ergreifen. Details werden per Bundesgesetz geregelt.
Die Finanzierung des erweiterten Unterhaltsvorschusses etwa – und wann dies in Kraft treten soll. Die vom Kabinett schon verabschiedeten Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen. Offen ist, wie sich Bund und Länder die Finanzierung letztlich teilen.
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