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Bund-Länder-Runde Unternehmen bleiben weiter von Corona-Testpflicht verschont

Die Unternehmen müssen ihren Belegschaften weiterhin keine Corona-Tests anbieten. Die Politik vertraut nach wie vor auf die Selbstverpflichtung der Wirtschaft.
23.03.2021 - 04:00 Uhr Kommentieren
Die Bundesregierung hofft auf einen möglichst breiten Einsatz in Unternehmen. Quelle: dpa
Corona-Schnelltest

Die Bundesregierung hofft auf einen möglichst breiten Einsatz in Unternehmen.

(Foto: dpa)

Berlin Die Wirtschaft bleibt weiter von einer Testpflicht in den Betrieben verschont. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Montag in ihrer Videokonferenz verständigt.

Die SPD-geführten Länder wollten die Unternehmen eigentlich verpflichten, ihren Beschäftigten, die weiter ins Büro oder in die Fabrik kommen, regelmäßige Testangebote zu machen. „Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen“, hieß es in dem von den SPD-Ländern vorgelegten Beschlussentwurf.

Die Bundesregierung werde bis Ende März entsprechende Regelungen erlassen „und einen Rahmen schaffen, auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen“.

Stattdessen vertrauen die Regierungschefs weiter auf die Selbstverpflichtung der Spitzenverbände der Wirtschaft, die diese am 9. März abgegeben hatten. Angesichts steigender Infektionszahlen sei aber eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschlusspapier.

Tests sollten den Beschäftigten mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden, fordern die Regierungschefs aus Bund und Ländern. Die Wirtschaftsverbände sollen Anfang April einen ersten Bericht vorlegen, wie weit die Tests in den Unternehmen gediehen sind. Daraufhin werde die Bundesregierung bewerten, ob weiterer Handlungsbedarf bestehe.

Hilfe für Unternehmen

Die Länder gehen hier vereinzelt schon weiter. So sind Arbeitgeber in Sachsen seit dieser Woche verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen kostenfreien Selbsttest anzubieten, sofern ausreichend Tests verfügbar sind. Für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt gilt bereits seit dem 15. März eine wöchentliche Testpflicht.

Über eine bundesweite Testpflicht in Unternehmen hatte es schon Anfang März eine heftige Kontroverse gegeben. In einer überraschend anberaumten Runde mit Kanzlerin Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), mehreren Bundesministern und den Spitzenverbänden Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) war über das Thema geredet worden.

Bei der Gelegenheit soll Scholz gesagt haben, den Unternehmen würde so umfassend geholfen, da könne man von ihnen auch einen substanziellen Beitrag beim Testen erwarten. Ansonsten werde die Bundesregierung eine Testpflicht gesetzlich verankern.

Die Spitzenverbände betonten daraufhin in einer gemeinsamen Erklärung, bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, würden sie ihre „gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren“. BDA, BDI, DIHK und ZDH appellierten an die Unternehmen, „ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen“.

Außerdem sagten sie zu, die Öffentlichkeit fortlaufend über die Anzahl der teilnehmenden Firmen zu unterrichten. Noch haben Unternehmen Zeit, um für den für April geplanten ersten Umsetzungsbericht eine Rückmeldung zu geben. Es wird eigens eine Internetseite geschaffen, auf der die Fortschritte dokumentiert werden sollen.

Nach DIHK-Umfrage schon einige Unternehmen dabei

Eine Umfrage des Handelsblatts hatte ergeben, dass 20 von 30 Dax-Unternehmen ihren Mitarbeitern kostenlose Coronatests zur Verfügung stellen wollen. Größtenteils setzen die Firmen dabei auf Selbsttests.

Nach einer DIHK-Umfrage bietet bisher knapp jedes zweite Unternehmen seinen Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests an oder plant, dies in Kürze zu tun. 19 Prozent der 8000 befragten Betriebe testen ihre Belegschaften bereits, weitere 28 Prozent wollen bald damit beginnen. Dabei gilt: Je größer das Unternehmen, desto größer auch das Testangebot.

Gut die Hälfte der befragten Unternehmen hat bisher noch keine Teststrategie entwickelt. Als Hauptgründe werden fehlende Informationen zum Umgang mit Tests, mangelnde Schulungsangebote für die betriebsinterne Durchführung oder Lieferengpässe genannt. So berichten 43 Prozent der Unternehmen, die in Kürze testen wollen, von Problemen bei der Beschaffung.

Der Markt für Selbsttests ist wegen der hohen Nachfrage derzeit sehr angespannt. Und viele Unternehmen wissen schlicht nicht, wo sie bestellen können. Schnelltests für den professionellem Gebrauch dürfen nur von geschultem Personal angewendet werden. Wenn das Unternehmen nicht auf externe Experten wie beispielsweise Betriebsärzte zurückgreifen wollen, müssen Mitarbeiter erst speziell unterwiesen werden.

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass sich in knapp einem Drittel der Betriebe die Testfrage momentan gar nicht stellt. Denn 23 Prozent haben ihre Mitarbeiter komplett ins Homeoffice geschickt, neun Prozent befinden sich im Lockdown.

Ein Problem für die Unternehmen ist auch die ungeklärte Finanzierung. Von den befragten Betrieben, die bereits testen, wünscht sich rund die Hälfte finanzielle Unterstützung. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe spielt die Kostenfrage eine Rolle.

Der Handwerksverband ZDH schreibt in seinen Anwendungshinweisen zum Umgang mit Corona-Tests in Betrieben, dass es sich gemäß der Selbstverpflichtung der Wirtschaft um ein freiwilliges Angebot handele: „Die Betriebe stellen die Tests – bevorzugt Selbsttests – zur Verfügung und finanzieren diese auch.“

Verband der Chemischen Industrie appelliert an Mitgliedsunternehmen

Die Testfrequenz und die Zielgruppen könnten die Unternehmen selbst festlegen. Selbsttests würden grundsätzlich von den Beschäftigten selbst durchgeführt. Eine Haftung des Arbeitgebers scheide hier ebenso aus wie für den Fall, dass Ärzte oder medizinisches Personal die Tests vornehmen. Lasse der Arbeitgeber dagegen Schnelltests durch eigens geschultes, eigenes Personal vornehmen, könne es in Einzelfällen zu einer Haftung kommen.

Aus den Spitzenverbänden hieß es, bei einer bundesweiten Testpflicht in Unternehmen stellten sich ganz viele Fragen von der Haftung über den Datenschutz bis hin zu Ausnahmeregelungen, die dann alle erst geregelt werden müssten. Wenn man eine Pflicht mit deutscher Perfektion aufsetze, komme man nach fester Überzeugung der Wirtschaft nicht schneller voran, sondern deutlich langsamer.

In einem Brief an die Mitglieder des Hauptausschusses weisen auch der Präsident und der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), Christian Kullmann und Wolfgang Große Entrup, auf die Schwierigkeiten einer Testpflicht hin: „Eine Testpflicht wäre aus unserer Sicht eine immense Belastung gewesen, hätte vollkommen ungeklärte rechtliche Probleme nach sich gezogen und – in ihrer Pauschalität – nicht dazu beigetragen, die Infektionen zielgenau zu reduzieren“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt.

Gleichwohl werde die Öffentlichkeit angesichts der Debatte über eine Testpflicht und weiter steigender Inzidenzzahlen ein Interesse entwickeln, ob und wie das Testen in den Unternehmen umgesetzt werde.

„Lassen Sie uns gemeinsam das positive Bild einer existenziell wichtigen Branche in dieser Pandemie um den Aspekt des gesellschaftlichen und individuellen Verantwortungsbewusstseins ergänzen und wo und wann immer es nötig ist, mit Testungen den hoffentlich letzten Schritt im Kampf gegen Covid-19 auch noch gehen“, appellieren Kullmann und Große Entrup an die Mitgliedsfirmen.

Mehr: Europäischer Impfpass soll auch Infektionen und Tests speichern

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