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BundesdisziplinarrechtFaeser macht gegen extremistische Beamte mobil

Bisher dauert es oft Jahre, bis Extremisten aus dem öffentlichen Dienst entlassen sind. Bundesinnenministerin Faeser ändert das nun.Dietmar Neuerer 15.02.2023 - 13:15 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Faeser hatte angesichts der jüngsten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Verschwörer aus der Reichsbürger-Szene Änderungen im Disziplinarrecht angekündigt.

Foto: dpa

Berlin. Extremistische Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung sollen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der an diesem Mittwoch von der Bundesregierung gebilligt wurde. „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“, sagte Faeser. „Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen.“ Daher müsse jeder Extremismus-Fall „klare Konsequenzen“ haben.

Bisher dauerten Disziplinarverfahren zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses im Durchschnitt knapp vier Jahre, heißt es in dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorab vorlag. „Dies ist insbesondere bei extremistischen Verfehlungen, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Verwaltung in besonderer Weise beeinträchtigen, schwer vermittelbar.“

Nicht hinzunehmen sei zudem, dass die betroffenen Beamten „während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten“.

Faeser hatte angesichts der jüngsten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Verschwörer aus der Reichsbürger-Szene Änderungen im Disziplinarrecht angekündigt. An den bekannt gewordenen Umsturzplänen waren auch Polizisten, Soldaten und eine Richterin beteiligt. Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen sieht vor, „Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen“.

Die nun angestrebte Änderung des Bundesdisziplinarrechts soll nun dafür sorgen, dass die Behörden „bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht als besonders schwerem Dienstvergehen“ selbst handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen.

Beamtenbund warnt vor Generalverdacht

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Die Disziplinarbehörden sollen künftig „sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen“.

Das Innenministerium orientiert sich damit nach eigenen Angaben an einer Regelung, die schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg gilt. In dem Bundesland werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch einen Verwaltungsakt („Disziplinarverfügung“) angeordnet.

Bei dem Stuttgarter Modell gebe es keine verfassungsrechtlichen Zweifel, wie Faesers Gesetzentwurf betont, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Regelung bereits bestätigt habe (Beschluss vom 14. Januar 2020; Az. 2 BvR 2055/16).

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) als Dachverband von 41 Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hält wenig von den Gesetzesplänen. Menschen im öffentlichen Dienst, die nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen, müsse zwar „konsequent klare Kante“ gezeigt werden, denn „sie beschädigen das Vertrauen der Menschen in die öffentlichen und demokratischen Institutionen“, sagte der DBB-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zu Jahresbeginn auf der Jahrestagung des Beamtenbunds in Köln.

Zugleich warnte er aber davor, den gesamten öffentlichen Dienst „wegen einzelner krimineller Extremisten unter Generalverdacht“ zu stellen und bei einer gewünschten Beschleunigung des Entfernens aus dem Dienst rechtsstaatliche Verfahren zu missachten. Den gleichen Lösungs- und Umsetzungseifer, den die Politik derzeit bei Änderungen des Disziplinarrechts an den Tag lege, wünsche er sich vor allem in Sachen Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Hartes Durchgreifen bei Volksverhetzung

Faeser verteidigte seinerzeit ihre Reformvorschläge auf der Tagung. Sie sagte, mit ihren Plänen sei kein Generalverdacht gegen Beschäftigte verbunden. Es gebe nur wenige Beamte, an deren Verfassungstreue Zweifel bestünden. Der Staat müsse in solchen Fällen aber effektiver als bisher einschreiten können, da sie das Potenzial hätten, „das Vertrauen in den gesamten öffentlichen Dienst zu zerstören“.

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), hatte sogar noch eine weitergehende Regelung vorgeschlagen. „Bei Straftaten, die in hohem Maße das Grundvertrauen in den Staat erschüttern, müssen Beamte ohne weitere Verzögerung aus dem Dienst entfernt werden können“, sagte Reul kürzlich dem Handelsblatt. Volksverhetzung sei dabei für ihn ein „klarer Fall“.

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Das sieht auch Faeser so. Ihr Gesetzentwurf nennt den Straftatbestand der Volksverhetzung als einen Grund, das Beamtenverhältnis zu beenden. „Bei der Volksverhetzung setzt sich die Beamtin oder der Beamte (...) zumeist sogar öffentlich wahrnehmbar in Widerspruch zu den Werten, die sie oder er als Beamtin oder Beamter verteidigen soll“, heißt es in dem Entwurf.

Folgt daraufhin eine rechtskräftige Verurteilung, soll künftig nun gelten, dass der Betreffende nicht erst wie bisher bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr beziehungsweise bei Rentenbeziehern von zwei Jahren, sondern bereits bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten seine Beamtenrechte beziehungsweise die Versorgungsbezüge verliert.

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