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Bundeskriminalamt Mehr als 100.000 offene Haftbefehle in Deutschland

Verurteilt und auf freiem Fuß: Mehr als 100.000 Haftstrafen in Deutschland sollen zur Fahndung ausgeschrieben sein. Dabei geht es einem Bericht zufolge oft um Ersatzstrafen für nicht bezahlte Geldbußen – aber nicht immer.
21.04.2016 - 15:59 Uhr
Dieser Täter wurde gefasst – doch viele entgehen ihrer Haftstrafe. Quelle: dpa
Mann in Handschellen

Dieser Täter wurde gefasst – doch viele entgehen ihrer Haftstrafe.

(Foto: dpa)

Frankfurt In Deutschland sind einem Bericht zufolge zehntausende verurteilte Straftäter auf freiem Fuß. Ende 2015 waren mehr als 107.000 offene Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben, wie der Hessische Rundfunk am Donnerstag unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) berichtete. Bei einem Großteil der offenen Haftbefehle handle es sich um Ersatzhaftstrafen.

Diese werden wirksam, wenn ein Straftäter eine festgesetzte Geldstrafe nicht bezahlt. Grund sind meist kleinere Delikte wie etwa Schwarzfahren oder Drogenbesitz.

Weit über 10.000 Haftbefehle beziehen sich demnach aber auf eigentliche Freiheitsstrafen, etwa für Eigentums- oder Gewaltdelikte. Eine Spitzenstellung nimmt demnach Nordrhein-Westfalen ein. Nach Angaben des dortigen Landeskriminalamtes waren in dem Bundesland im März mehr als 24.000 offene Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben, davon bezogen sich knapp 8000 auf Freiheitsstrafen.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es dem Sender hr info zufolge in Berlin besonders viele offene Haftbefehle. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz lag die Zahl im April bei 8000.

Die Deutsche Polizei-Gewerkschaft sprach von einem Alarmruf. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte dem Sender, in Deutschland bestehe ein riesiges Vollzugsdefizit. Von einzelnen Straftätern könne sogar Gefahr ausgehen. Es handle sich um „verurteilte Straftäter, das heißt, das sind tickende Zeitbomben“. Der Rechtsstaat gebe das fatale Signal, dass er Straftaten nicht konsequent ahnde.

Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden, eine von Bund und Länder getragene Forschungsstelle, sieht hingegen keinen Grund zur Beunruhigung. Es gehe überwiegend um Bagatelldelikte, sagte der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Axel Dessecker, dem Sender. Es seien oft Fälle, „bei denen man mit guten Gründen zum Ergebnis kam, dass eigentlich keine Freiheitsstrafe verhängt werden muss“.

  • afp
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