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Bundesparteitag FDP will öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschneiden

Am zweiten Tag des Bundesparteitags der FDP wurde hitzig diskutiert. Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk war die Drogenpolitik das Thema der Tages.
16.05.2021 - 09:18 Uhr Kommentieren
Nach einer Intervention der Parteispitze scheiterterten Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik. Quelle: dpa
Stellvertretender FDP-Chef Wolfgang Kubicki

Nach einer Intervention der Parteispitze scheiterterten Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik.

(Foto: dpa)

Berlin Die FDP will auch mit der Forderung nach einer Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer Senkung des Rundfunkbeitrags in den Bundestagswahlkampf ziehen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine Auftrags- und Strukturreform“, heißt es in einem Änderungsantrag für das Wahlprogramm, den der FDP-Parteitag am Samstagabend mit knapper Mehrheit annahm.

„Wir Freie Demokraten wollen einen moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich primär auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen konzentrieren soll. Damit wollen wir den Rundfunkbeitrag absenken.“ Vergeblich appellierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing an die Delegierten, den Antrag abzulehnen.

Er wurde mit 185 zu 179 Stimmen angenommen. Darin heißt es weiter: „Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, ist zu reduzieren. Nicht erforderliche Parallelangebote sind zu vermeiden.“

Im FDP-Wahlprogramm steht nun auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet auf Bereiche begrenzt sein sollte, die mit klassischem Rundfunk vergleichbar seien oder in direktem Zusammenhang mit ihm stünden. Ein funktionierendes duales Mediensystem brauche Ausgewogenheit.

Die Verhältnismäßigkeit zwischen Rundfunkbeitrag und Wettbewerb müsse gewahrt sein. „Konkurrenz zu jedem Internet-Angebot privater Presse- und Medienhäuser ist nicht Aufgabe des ÖRR. Wir wollen die Medien- und Meinungsvielfalt stärken.“

Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Beschluss als „populistischen Beitrag in einer emotional aufgeheizten Debatte“ bezeichnet. „Eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Nischenangebot ist verfassungswidrig“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Sonntag.

Die FDP nehme mit diesem Beschluss Platz auf der Bank der Rundfunkgegner aus AfD und Teilen der Union. Zudem sei die Rundfunkpolitik bei den Bundesländern angesiedelt. „Der Bundestag ist nicht zuständig. Was also, liebe FDP, soll der Beschluss im Bundestagswahlprogramm?“

Streit um Drogenpolitik

Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik nach dem Vorbild Portugals sind beim digitalen FDP-Bundesparteitag nach einer Intervention der Parteispitze gescheitert. Ein Änderungsantrag für das Wahlprogramm mit dem Ziel, in Anlehnung an das „portugiesische Modell“ den Fokus auf Prävention statt auf Bestrafung zu richten, war am Samstag zunächst mit 61 Prozent der Stimmen angenommen worden.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki meldete daraufhin sachliche Bedenken an und verwies auch darauf, dass Fachpolitiker aus technischen Gründen nicht hätten sprechen können. In Portugal wird der Besitz von Drogen zum persönlichen Gebrauch nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit – wie etwa Falschparken – gewertet. Das gilt für den Besitz von maximal zehn Tagesdosen.

Dahinter steht der Gedanke einer Entkriminalisierung des Drogenbesitzes. Der Drogenhandel bleibt aber strafbar. „Wir sind uns alle einig, dass für uns der Grundsatz Prävention vor Repression gilt, dass wir für diejenigen, die drogenabhängig sind, beziehungsweise für diejenigen, die leichte Drogen konsumieren, die strafrechtliche Verfolgung möglichst ausschließen wollen“, sagte Kubicki.

„Aber das portugiesische Modell bedeutet nichts anderes als die vollständige Freigabe aller Drogen. Das ist etwas, was die Freien Demokraten unter keinem Gesichtspunkt gutheißen können. Vor allem deshalb, weil dann der Gedanke der Prävention in sein Gegenteil verkehrt würde“, sagte er.

„Wenn die Drogen freigegeben würden, wenn jeder konsumieren kann, was er will, das sich auch illegal beschaffen kann, dann haben wir ein Riesenproblem, bei der Gestaltung unserer Zukunftsfähigkeit.“

Lindner fordert Drogenpolitik-Debatte

Parteichef Christian Lindner forderte, eine so weitreichende Entscheidung sauber zu debattieren und nicht zu versuchen, per Geschäftsordnung „Beschlusslagen der FDP herzustellen, die möglicherweise eine enorme Tragweite in der Wahrnehmung dieses Parteitags hätten“. Der Parteitag entschied sich zu einer kurzen Debatte. Befürworter des portugiesischen Modells verwiesen auf Erfolge der Drogenpolitik in dem südeuropäischen Land, das gemessen an der Einwohnerzahl die wenigsten Drogentoten in der EU zähle.

Gegner des Vorschlags erklärten, wenn die FDP auch für Deutschland einen Besitz von 10 Tagesdosen harter Drogen straflos möglich machen wolle, werde das die Forderung nach einer liberalen Drogenpolitik insgesamt angreifbar machen. Schließlich wurde mit 58 Prozent der Stimmen beschlossen, die zuvor in das Wahlprogramm hineingeschriebene Passage wieder zu streichen.

Zeitliche Begrenzung für Kanzler auf zwei Amtszeiten

Bundeskanzler sollen nach dem Willen der FDP künftig nur noch zwei volle Amtszeiten regieren dürfen. Das sieht ein Beschluss des digitalen Bundesparteitags für das Wahlprogramm vor. Da dort auch eine Verlängerung der Wahlperioden von vier auf fünf Jahre gefordert wird, müsste eine Kanzlerin oder ein Kanzler künftig das Amt nach maximal zehn Jahren aufgeben.

Abgelehnt wurde es, eine zeitliche Begrenzung auch für Bundestagsmandate einzuführen. Ein entsprechender Antrag sah eine ununterbrochene Mitgliedschaft von maximal drei vollen Wahlperioden oder 15 Jahren vor.

Zur Amtszeitbegrenzung von Kanzlern sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Sonntag: „Ungeachtet seiner historischen Erfolge war Konrad Adenauer zu lange im Amt. Am Schluss hat er keinen Fortschritt mehr bewirkt und hat einen bleiern-schweren Reformstau in Deutschland hinterlassen.“

Dies sei bei Kanzler Helmut Kohl ebenso gewesen, und es gelte auch für Angela Merkel (alle CDU). „Wenn wir feststellen, dass es in Deutschland immer wieder dazu kommt, dass Regierungschefs zu lange im Amt sind, zu wenig Reformen auf den Weg bringen, dann ist es klug, die Spielregeln zu ändern.“

Eine zeitliche Befristung von Bundestagsmandaten lehnte Buschmann mit dem Argument ab, dass sich eine Abgeordnetentätigkeit von Wahlperiode zu Wahlperiode verändere. Insofern gebe ein kein „Ausgebranntsein“. Außerdem seien Abgeordnete im Durchschnitt ohnehin nur etwa acht Jahre im Bundestag. Das andere seien „Ausnahmepersönlichkeiten“.

Mehr: FDP-Parteitag: Generalsekretär Wissing lehnt Steuererhöhungen und weitere Verschuldung ab

  • dpa
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