Bundesparteitag Grüne wollen Mietrecht weiter verschärfen – streiten jedoch über Enteignungen

Beim Bundesparteitag der Grünen echauffiert sich deren Chef, Enteignungen seien „ein scharfes Schwert“.
Bielefeld Wohnen als Grundrecht ins Grundgesetz, ein Recht auf Wohnungstausch und eine Verschärfung des Mietrechts – das sind die wesentlichen Punkte, auf die sich der Grünen-Parteitag am ersten Abend seines dreitägigen Treffens geeinigt hat.
Doch der Umgang mit der angespannten Lage auf den deutschen Wohnungsmärkten sorgte für teilweise heftige Debatten. Vor allem, als es um das Thema Enteignungen ging, kochten die Emotionen hoch. So hatte der Bundesvorstand in seinem Leitantrag lediglich auf eine Baupflicht bei Bauland verwiesen. „Wird nicht gebaut, kann in letzter Konsequenz eine Enteignung gegen Entschädigung stehen“, heißt es. Hier konnten sich viele Delegierte eine Verschärfung vorstellen.
Parteichef Robert Habeck mahnte zur Mäßigung. Eine Vergesellschaftung sei ein „krasser Eingriff in die Eigentumsverhältnisse“, der nur mit Bedacht gezogen werden dürfe, rief er. Keinesfalls dürfe das Signal „Bauen lohnt sich nicht mehr“ von diesem Parteitag ausgehen. „Das können wir nicht beschließen.“ Enteignung sei „ein scharfes Schwert, es darf nicht durch dauerhafte Benutzung stumpf gemacht werden“, echauffierte sich Habeck. „Und ihr wollt daraus ein Allerweltsmittel machen.“
Die Grünen sprachen sich dafür aus, das Recht auf Wohnen als soziales Grundrecht ins Grundgesetz aufzunehmen. So solle die Situation bei juristischen Abwägungen zwischen unterschiedlichen Grundrechten – wie etwa dem Eigentum – verbessert werden. Am Ende verabschiedeten sie ein umfangreiches Paket an Vorschlägen, mit denen die Wohnungskrise eingedämmt werden solle – auch mit dem Bau neuer Wohnungen.
„Wir werden keinen Erfolg mit unserer Wohnungspolitik haben, wenn es keine Balance zwischen Angebot und Nachfrage gibt“, sagte Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen. Es müsse auch ausreichenden Wohnraum geben. Allerdings müsse der Staat eine wesentlich stärkere Rolle bei dem Thema spielen.
Recht auf Wohnungstausch
„Wir wollen neuen Wohnraum schaffen“, heißt es letztendlich im Grünen-Beschluss, „und zwar vor allem öffentlich und gemeinwohlorientiert“. Vorgesehen ist eine neue Wohngemeinnützigkeit, durch die öffentliche wie private Bauherren Investitionszulagen und Steuerfreistellungen erhalten, wenn sie sich im Gegenzug zu einer dauerhaften Sozial- und Mietenbindung verpflichten.
Noch vorhandene bundeseigene Grundstücke sollen nicht mehr an private Investoren verkauft werden, sondern verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung. An private Investoren sollen dagegen nur noch Erbbaurechte vergeben werden, damit die Flächen nach Ablauf einer Frist an die öffentliche Hand zurückfallen. Private Kleinerwerber sollen eine geringere Grunderwerbssteuer zahlen.
Gleichzeitig sieht der Beschluss eine stärkere Regulierung und Begrenzung von Mieten vor. Auch wenn die Grünen wissen, dass sie mit solchen Entscheidungen die ohnehin fragile Balance zwischen Rechten der Mieter und Vermieter weiter gefährden, soll die Mietpreisbremse dauerhaft im Mietrecht verankert werden. Damit der Klimaschutz im Gebäudebereich nicht zu Mietsteigerungen führt, aber trotzdem vorangeht, soll die Modernisierungsumlage gesenkt werden. Missstände wie Geldwäsche mit Immobilien und Steuerumgehung sollen umfassend bekämpft werden.
Man wolle zudem einen Rechtsanspruch für Mieter schaffen, ihre Mietverträge untereinander zu tauschen, heißt es. Damit solle erreicht werden, dass Menschen, denen ihre Wohnung im Alter zu groß geworden ist, sie mit einer jungen Familie tauschen kann, ohne sich finanziell zu verschlechtern. Private Kleinvermieter sollen davon ausgenommen werden.
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