Bundesrat Milliarden-Investitionen für Kommunen gebilligt

Plenarsaal des Bundesrates in Berlin.
Berlin Die finanzschwachen Kommunen in Deutschland bekommen Milliardenhilfen für Investitionen: Der Bundesrat billigte am Freitag ein im Mai vom Bundestag beschlossenes Gesetz, mit dem der Bund ein Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro einrichtet. Damit können Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent unterstützt werden. Zudem entlastet der Bund die Kommunen im Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Im Gesetz ist auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Versorgung von Asylbewerbern für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen. Das beschlossene Gesetz sieht für beide Jahre jeweils 500 Millionen Euro vor. Auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern am Donnerstagabend wurde allerdings vereinbart, den Betrag für 2016 auf 2015 vorzuziehen, so dass dann eine Milliarde Euro gezahlt werden.
Ab 2016 will sich der Bund strukturell und dauerhaft an den durch die Flüchtlinge entstehenden Kosten beteiligen.
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