Bundestagswahl 2021 Der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat erklärt
Diesen Sonntag hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt – und damit auch eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler. Dabei gilt: Sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme der Bürgerinnen und Bürger wirkt sich auf die Zusammensetzung des Bundestags aus. Doch welche Aufgaben erfüllt dieser? Und worin liegt der Unterschied zum Bundesrat? Eine Erklärung.
Was ist der Bundestag?
Der Bundestag symbolisiert das Herz der demokratischen Bundesrepublik Deutschland. Er ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt alle vier Jahre vom ganzen Volk gewählt wird. Griffiger lässt sich der Bundestag als Parlament bezeichnen. Es setzt sich aus den gewählten Abgeordneten, auch Parlamentarier genannt, zusammen. Sie tagen im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes und sind in der Regel Mitglieder einer Fraktion – also einer bestimmten Partei.
Die Aufgabe des Bundestags
Zu den zentralen Aufgaben des Deutschen Bundestags zählen:
- Gesetzgebung
- Regierungsbildung
- Kontrolle der Regierungsarbeit
Das Parlament passt Gesetze an oder beschließt neue. Dazu zählt auch das Haushaltsgesetz. Letzteres entscheidet jährlich darüber, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben des Bundes sein sollen. Der Hintergrund: Nach Artikel 110 im Grundgesetz besitzt der Bundestag das sogenannte „Budgetrecht“, um den Haushaltsplan festzulegen.
Gleichzeitig wird zu Beginn einer Legislaturperiode die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler vonseiten der Abgeordneten gewählt. Wurde ein Regierungsoberhaupt bestimmt, entscheidet es, wer als Bundesministerin oder Bundesminister Mitglied in der künftigen Regierung werden soll. Der Kanzler oder die Kanzlerin bildet also das Kabinett.
Aber: Kommt es 2021 erwartungsgemäß zu einer Koalitionsregierung, gelten die zuvor getroffenen Koalitionsvereinbarungen. Sie gehen mit der parteilichen Aufteilung der Ministerien einher. Offiziell ernannt werden die einzelnen Ministerinnen und Minister im Anschluss durch den aktuellen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Hoher Betrieb herrscht im Bundestag vor allem in den Sitzungswochen, in denen die Abgeordneten zusammenkommen, debattieren, abstimmen und entscheiden. In der sitzungsfreien Zeit arbeiten die Parlamentarier vordergründig in ihren Wahlkreisen.
Wer wählt den Bundestag?
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die über 18 Jahre alt und damit stimmberechtigt sind, wählen per Stimmzettel die Bundestagsabgeordneten. Die gesetzliche Mitgliederanzahl des Bundestags beträgt laut Bundeswahlgesetz 598. Allerdings kann die Zahl deutlich höher ausfallen. Dafür verantwortlich sind sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate.
Wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimme mehr Direktmandate erzielt, als ihr gemäß Zweitstimmenanteil zusteht, wäre sie überproportional im Bundestag vertreten. Es entstehen Überhangmandate.
Um diese zu kompensieren und das Kräfteverhältnis der Parteien an das Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen anzupassen, gibt es Ausgleichsmandate. Die Folge: Der Bundestag wird um so viele Sitze vergrößert, bis alle Fraktionen ihrem Zweitstimmenanteil entsprechen.
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Aktuelle Zusammensetzung: Wer sitzt im Bundestag?
Der Bundestag wächst seit Jahren. Waren es 2002 noch 603 Abgeordnete, beförderte die Bundestagswahl 2017 insgesamt 709 Abgeordnete ins Parlament. Um den Trend ausufernder Mandate zu stoppen, haben Union und SPD 2020 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Opposition und Fachleute kritisierten die Reform jedoch als weitestgehend wirkungslos.
Aktuell ist die Sitzverteilung im Bundestag wie folgt geregelt:
- CDU/CSU: 245 Sitze
- SPD: 152 Sitze
- AfD: 86 Sitze
- FDP: 80 Sitze
- Linkspartei: 69 Sitze
- Die Grünen: 67 Sitze
- Fraktionslos: zehn Sitze
Grundsätzlich gilt: An der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag nehmen ausschließlich Parteien teil, die auf Bundesebene mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder aber mindestens drei Direktmandate in Wahlkreisen gewonnen haben.
Was ist der Bundesrat?
Neben dem Bundestag gehört auch der Bundesrat zu den obersten fünf Verfassungsorganen des Staates. Zusammengesetzt ist der Bundesrat aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen in Deutschland. Sie vertreten dort die Interessen der einzelnen Bundesländer. Teil des Bundesrats sind die Regierungsvorsitzenden, die Ministerinnen und Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachleute. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Die Ratsmitglieder werden demnach nicht vom Volk gewählt.
Die Aufgabe vom Bundesrat
Der Bundesrat wirkt maßgeblich bei der Gesetzgebung mit. Wird ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung vom Bundestag verabschiedet, prüft im zweiten Schritt der Bundesrat die Angelegenheit. Der Rat gibt Hinweise, empfiehlt Änderungen, stimmt zu oder erhebt Einspruch.
Jüngstes Beispiel: die Coronakrise. Ohne Zustimmung des Bundesrats hätte es keine Reform des Infektionsschutzgesetzes gegeben. Oder anders: Erst der Bundesrat hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Corona-Notbremse frei gemacht.
So verzichteten die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Länder darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz einzuberufen. Letzterer vermittelt zwischen Bundestag und Bundesrat – zum Beispiel dann, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit haben.
Aktuelle Zusammensetzung: Wer sitzt im Bundesrat?
Nach Artikel 51 des Grundgesetzes bestimmt die Einwohnerzahl eines Bundeslandes die Anzahl der Stimmen im Bundesrat. Das bedeutet: Jedes Bundesland hat mindestens drei Stimmen. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern bekommen vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern erhalten fünf Stimmen. Länder wie Nordrhein-Westfalen, die mehr als sieben Millionen Einwohner zählen, erhalten sechs Stimmen. Damit kommt der Bundesrat insgesamt auf 69 Stimmen und besteht aus 69 ordentlichen Mitgliedern.
Nach einer Landtagswahl benennt die neue Regierung ihre Mitglieder für den Bundesrat. Zuletzt geschehen in Baden-Württemberg, als im März 2021 der 17. Landtag gewählt wurde. Seither ist die Stimmverteilung im Bundestag wie folgt:
- Baden-Württemberg: 6 Stimmen (3 CDU/ 3 Die Grünen)
- Bayern: 6 Stimmen (4 CSU / 2 Freie Wähler)
- Berlin: 4 Stimmen (2 SPD / 1 Linkspartei / 1 Die Grünen)
- Brandenburg: 4 Stimmen (2 SPD / 1 CDU / 1 Die Grünen)
- Bremen: 3 Stimmen (2 SPD / 1 Die Grünen)
- Hamburg: 3 Stimmen (2 SPD / 1 Die Grünen)
- Hessen: 5 Stimmen (3 CDU / 2 Die Grünen)
- Mecklenburg-Vorpommern: 3 Stimmen (2 SPD / 1 CDU)
- Niedersachsen: 6 Stimmen (3 SPD / 3 CDU)
- NRW: 6 Stimmen (4 CDU / 2 FDP)
- Rheinland-Pfalz: 4 Stimmen (2 SPD / 1 FDP / 1 Die Grünen)
- Saarland: 3 Stimmen (2 CDU / 1 SPD)
- Sachsen: 3 Stimmen (2 CDU / 1 SPD / 1 Die Grünen)
- Sachsen-Anhalt: 4 Stimmen (2 CDU / 1 FDP / 1 SPD)
- Schleswig-Holstein: 4 Stimmen (2 CDU / 1 FDP / 1 Die Grünen)
- Thüringen: 4 Stimmen (2 Linkspartei / 1 SPD / 1 Die Grünen)
Mehr:Koalitionsrechner – Welche Parteien haben die Chance auf die Mehrheit im Bundestag
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