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Bundestagswahl 2021 erklärt Das müssen die Wähler beim Ausfüllen der Bundestagswahl-Stimmzettel beachten

Der erste Bundestag in Deutschland wurde 1949 gewählt – per Stimmzettel. 72 Jahre später wird immer noch auf Papier angekreuzt. Ein kurzer Beipackzettel.
26.09.2021 - 15:51 Uhr Kommentieren
Stimmzettel: Ob Kreuze oder Häkchen gemacht werden, ist egal. Quelle: dpa
Bundestagswahl 2021

Stimmzettel: Ob Kreuze oder Häkchen gemacht werden, ist egal.

(Foto: dpa)

Dem Statistischen Bundesamt zufolge mussten die Wahlhelfer zur Bundestagswahl 2017 insgesamt 1.047.575 ungültige Erst- oder Zweitstimmen aussortieren. Das sind zwar deutlich weniger als noch zu den frühen Bundestagswahlen in den 50er- und 60er-Jahren. Dennoch: Mehr als ein Prozent aller Stimmzettel waren bei der vergangenen Bundestagswahl ungültig. Wann ein Stimmzettel seinen Wert verliert, schreibt das Bundeswahlgesetz vor.   

Drei Fakten zum Stimmzettel bei der Bundestagswahl 2021

  • Das Ausfüllen der Stimmzettel erfolgt anonym in einer Wahlkabine. 
  • Alternativ kann der Stimmzettel per Briefwahl eingereicht werden. 
  • Für einen digitalen Stimmzettel gibt es derweil noch keine konkreten Pläne in Deutschland.  

Was steht auf dem Stimmzettel?

Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl 2021 befinden sich zwei Listen. Auf der linken Seite sind die Namen der Abgeordneten aus dem zugehörigen Wahlkreis aufgelistet, die die Erststimme des Wählers bekommen. 

Rechts daneben entscheiden sich die Wahlberechtigten per Zweitstimme für eine Partei. Die Liste enthält dabei die Namen der Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme ist damit grundsätzlich wichtiger als die Erststimme. 

Lesen Sie dazu: Alle Hintergründe zur Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2021 

Bundestagswahl 2021: Wie kreuze ich den Stimmzettel richtig an?  

In beiden Listen des Stimmzettels darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden. So hat jeder Wahlberechtigte insgesamt zwei Wahlstimmen. Anstelle eines Kreuzes können auch Punkte, Häkchen oder sonstige Kennzeichnungen erfolgen, die weder mehrdeutig – zum Beispiel Fragezeichen – noch verfassungsfeindlich sind. 

Im Anschluss wird der Stimmzettel gefaltet und entweder direkt in die Wahlurne des Wahllokals oder – bei der Briefwahl – in den zugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag gelegt. 

Bei der Urnenwahl benötigen Wähler in jedem Fall ihren Personalausweis. Im Zweifel wird auch nach dem Brief zur Wahlberechtigung gefragt.

Wann verliert ein Stimmzettel seine Gültigkeit?

Sowohl für die Erst- als auch die Zweitstimme gilt: Sobald mehr als ein Kreuz oder zusätzliche Anmerkungen in den einzelnen Listen gemacht werden, ist die jeweilige Stimme ungültig. Setzt ein Wahlberechtigter beispielsweise zwei Kreuze für zwei Wahlkreisabgeordnete, aber nur eins bei einer Partei der Landesliste, gilt lediglich die Erststimme als ungültig. Umgekehrt verhält es sich identisch.   

Zudem gilt laut Bundeswahlgesetz ein Stimmzettel für die Bundestagswahl als ungültig, wenn er

  • nicht amtlich hergestellt ist,
  • keine Kennzeichnung enthält,
  • für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  • den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
  • einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Quelle: Bundeswahlgesetz
§ 39 – Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln

Wird bei der Urnenwahl der Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine ausgefüllt oder so gefaltet, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, gilt der Stimmzettel ebenfalls als ungültig.

Was passiert, wenn der Stimmzettel falsch ausgefüllt wird?

Ein versehentlich gesetztes Kreuz oder eine politische Umstimmung in letzter Sekunde: Grundsätzlich haben Wähler das Recht auf einen neuen Stimmzettel, sollten sie sich beispielsweise verschrieben haben. Der alte Stimmzettel wird dann im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet.

Womit muss der Stimmzettel ausgefüllt werden?

Der Bundeswahlordnung (BWO) zufolge ist es gleichgültig, ob ein Stimmzettel mit einem Bleistift, Kugelschreiber oder einem Filzstift markiert wird. Zwar müssen nach der BWO in jeder Wahlkabine Bleistifte zur Verfügung stehen – Wahlberechtigte können aber auch ihre eigenen Stifte mitbringen und benutzen. In Zeiten der Corona-Pandemie mögen einige Wähler dem nachkommen. 

Mehr: Wie eine Technologie unser Wahlsystem revolutionieren könnte

  • nb
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