Bundestagswahl 2021 Falsch gefalteter Stimmzettel: Sind die Stimmen von Armin Laschet ungültig?
Düsseldorf Armin Laschet ist bei der Bundestagswahl am Sonntag ein peinlicher Fehler unterlaufen. Bei der Stimmabgabe hat er seinen Stimmzettel falsch herum gefaltet, sodass seine Erst- und Zweitstimme zu erkennen sind.
Das zeigen Agenturfotos von Laschets Stimmabgabe an der Wahlurne. Auch seine Frau faltete den Stimmzettel falsch herum. Damit verstoßen beide gegen das Wahlgeheimnis. Nun wird spekuliert: Sind ihre Stimmen bei der Bundestagswahl 2021 deshalb ungültig? So ist die Rechtslage:
Wahlgeheimnis verletzt: Was ist dazu geregelt?
Die Bundestagswahl ist laut den im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich – und geheim. Das Wahlgeheimnis ist ein hohes Gut in Deutschland, daher sollen die Stimmen von den Wahlberechtigten im Geheimen, also in der Wahlkabine, abgegeben werden. Laut Bundeswahlleiter muss der Stimmzettel in der Kabine so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Diesen Grundsatz haben Armin Laschet und seine Frau verletzt.
Ferner sind laut Bundeswahlleiter Wahlberechtigte an der Urne zurückzuweisen, wenn sie das Wahlgeheimnis in einer solchen Form verletzt haben. Der Stimmzettel wäre dann vom Wahlvorstand zu vernichten, die Wahlberechtigten müssten dann auf einem neuen Stimmzettel im Geheimen ihre Stimmen abgeben und den Zettel korrekt falten.
Armin Laschet hat nicht geheim gewählt: Ist seine Stimme ungültig?
Doch Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet wurde nicht zurückgewiesen und sein Stimmzettel landete in der Wahlurne. In diesem Fall ist seine Stimmabgabe trotzdem gültig, obwohl das Wahlgeheimnis verletzt wurde, teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel via Twitter mit. Denn der Stimmzettel kann in der Wahlurne nicht mehr aussortiert werden. Daher haben Armin Laschet und seine Frau ihre Stimmen dennoch gültig abgegeben.
Und dass Armin Laschet mit der Erststimme sich selbst und mit der Zweitstimme seine Partei, die CDU, gewählt hat, ist wenig überraschend. So schrieb Bundeswahlleiter Thiel: „Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“
Thiel erinnerte aber daran, dass Wählerinnen und Wähler mit einem falsch gefalteten Stimmzettel grundsätzlich an der Wahlurne zurückzuweisen seien. Ihnen müsse ein neuer Stimmzettel ausgeteilt werden, so Thiel.
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