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Vorratsdatenspeicherung Ampelparteien ringen mit den Überwachungsgesetzen

Das massenhafte Speichern von Kommunikationsdaten ist zwischen Politikern von SPD, FDP und Grünen umstritten. Der Teufel steckt im Detail, die Angst vorm Überwachungsstaat ist groß.
16.11.2021 - 04:05 Uhr Kommentieren
Ampel-Parteien ringen mit Überwachungsgesetzen Quelle: dapd
Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer und der Verband der Internetwirtschaft (Eco) fordern von SPD, FDP und Grünen, ein politisches Signal gegen die Überwachung im großen Stil zu setzen.

(Foto: dapd)

Berlin Die voraussichtliche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP verspricht in ihrem Sondierungspapier, Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten und die Bürgerrechte zu stärken. Wie das im Detail geschehen soll, ist aber nicht für jeden Bereich der inneren Sicherheit abschließend geklärt. Vor allem bei der Einbindung von Telekommunikationskonzernen in die Verbrechensbekämpfung offenbaren sich tiefe Gräben.

Nach Informationen des Handelsblatts lagen die Ansichten der Ampelverhandler über den Einsatz der sogenannten Vorratsdatenspeicherung teilweise weit auseinander. Das Ermittlungsinstrument erlaubt es Polizei und Strafverfolgungsbehörden, auf Verbindungsdaten der Internet- und Telefonkommunikation zuzugreifen, die private Anbieter zu diesem Zweck auf Vorrat bereithalten müssen.

Während FDP und Grüne die Fahndungsmethode als unverhältnismäßig und verfassungswidrig einstufen, wollen die Sozialdemokraten die Vorratsdatenspeicherung insbesondere mit Blick auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht aufgeben. Nun muss die Ampel-Hauptverhandlungsgruppe einen Kompromiss finden, wie mit dem massenhaften Speichern von Kommunikationsdaten umgegangen werden soll.

Derzeit liegt die Regelung in Deutschland auf Eis, bis ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Vorgehen vorliegt. Das Verfahren dort ist in der Schlussphase. Für diesen Donnerstag wird das abschließende Gutachten des Generalanwalts erwartet, mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Datenschützer und der Verband der Internetwirtschaft (Eco) fordern von SPD, FDP und Grünen, schon jetzt ein politisches Signal gegen die Überwachung im großen Stil zu setzen.

„Hinter jeder Vorratsdatenspeicherung steckt ein unverhältnismäßiger Überwachungsansatz: Die Sicherheitsbehörden erlangen Zugriff auf die Kommunikationsdaten aller unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger, um damit möglicherweise Straftaten aufzuklären, die noch gar nicht begangen wurden“, sagte der Beauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg, Stefan Brink, dem Handelsblatt. Der EuGH habe schon mehrfach klargestellt, dass solche Überwachungsmaßnahmen inakzeptabel seien, trotzdem halte eine Sicherheitslobby daran fest, ohne auch nur ansatzweise deren Wirksamkeit belegen zu können. „Kurz: ein überholtes Konzept, bitte löschen.“

„Unzulässiger Eingriff in Grundrechte“

Auch der Eco-Vorstandschef Oliver Süme rief SPD, FDP und Grüne zu einer endgültigen Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung auf. Die Ampelparteien hätten jetzt die Chance, ein Zeichen zu setzen und für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern einzustehen. „Der unzulässige Eingriff in Grundrechte muss endlich gestoppt werden“, sagte Süme dem Handelsblatt.

„Die neue Bundesregierung muss die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung aufheben und dringend nach alternativen Ermittlungsmethoden forschen.“ Damit stärke sie nicht nur das Vertrauen in digitale Kommunikation, sondern sorge auch für die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit von Unternehmen.

Hintergrund des derzeit beim EuGH anhängigen Verfahrens ist ein Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem Internetprovider SpaceNet, der zuvor beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, aber nicht entschieden wurde. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufzubewahren. Die EuGH-Richter sollen nun im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Für SpaceNet hat die Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension. Eigenen Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das Vorhalten der Daten stünden nicht im Verhältnis.

Einigung beim Staatstrojaner

Darauf weist auch der Internetverband Eco hin, der SpaceNet in dem Klageverfahren unterstützt. Die Vorratsdatenspeicherung sei „ein Grundrechtseingriff von sehr hoher quantitativer und qualitativer Intensität, hat keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung und kostet die Branche geschätzt über 600 Millionen Euro, die wir besser investieren können“, sagte Eco-Vorstandschef Süme.

Der IT-Verband Bitkom erhofft sich denn auch vom EuGH klare Vorgaben, um Rechtssicherheit zu schaffen. „Wo Straftaten zunehmend mit digitalen Instrumenten vorbereitet oder in der digitalen Welt verübt werden, muss dieser Bereich ausdrücklich eingeschlossen werden“, sagte Verbandspräsident Achim Berg dem Handelsblatt. „Erweiterte Überwachungsbefugnisse dürfen aber nicht dazu führen, dass die Sicherheit und Integrität der Kommunikation geschwächt und das Vertrauen von Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen zerstört wird.“

Bei anderen umstrittenen Themen, wie den Zugriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes auf Messenger-Nachrichten über sogenannte Staatstrojaner, sollen die Ampelparteien eine Einigung erzielt haben, wie das Handelsblatt aus Verhandlungskreisen erfahren hat. Staatliche Eingriffsbefugnisse sollen demnach, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, generell überprüft werden.

Süme hält das für den richtigen Weg. „Ich halte ein gesetzlich geregeltes Schwachstellen-Management für zwingend notwendig“, sagte er mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach, so Süme, müssten alle angewandten Gesetze zum Einsatz von Staatstrojanern „künftig Bedingungen enthalten, wann Software-Lücken genutzt werden dürfen und wann die Gefahren für Gesellschaft, Wirtschaft und den Staat selbst überwiegen“.

Bitkom-Präsident will Einbeziehung aller relevanten Akteure

Bitkom-Präsident Berg betonte, dass die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsnetze und -dienste ein hohes Gut seien und nicht untergraben werden dürften. Er plädiert daher für „einen breiten gesellschaftlichen Dialog unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, um Verschlüsselung und vertrauenswürdige digitale Kommunikation mit den Interessen der Strafverfolgung aus ethischer und rechtlicher Sicht in Einklang zu bringen“.

In ihrem Sondierungspapier hatten sich SPD, FDP und Grüne bereits darauf verständigt, gemeinsam mit den Ländern eine „gesamtheitliche Betrachtung der Eingriffsbefugnisse des Staates“ vorzunehmen und eine „Generalrevision der Sicherheitsarchitektur“ durchzuführen. Was dies im Detail bedeutet, lässt das Papier indes offen.

Mehr: Ampelparteien planen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – 3G in Bussen und Bahnen.

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