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Bundestagswahl Einsprüche gegen Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl in Berlin

Die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl in Berlin war von Pannen begleitet. Nun legt der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ein.
19.11.2021 Update: 19.11.2021 - 18:31 Uhr 1 Kommentar
Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Quelle: dpa
Schlange an einem Berliner Wahllokal

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen.

(Foto: dpa)

Wiesbaden, Berlin Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen bestimmte Ergebnisse der Abstimmung in der Hauptstadt eingelegt. „Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt“, erklärte er am Freitag in Wiesbaden. Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, „dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte“.

Auch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl wurde von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher Geisels am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten.

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen.

In Berlin hatten die Bürger an dem Tag nicht nur den Bundestag und das Abgeordnetenhaus, sondern auch die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Hinzu kam die Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Parallel dazu fand der Marathon mit vielen Straßensperrungen statt.

Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters.

Über eine Neuwahl in bestimmten Wahlbezirken entscheidet am Ende der Bundestag

Der Einspruch bei der Bundestagswahl bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost - also auf die Hälfte der zwölf Berliner Bundestagswahlkreise.

Bei der Abgeordnetenhauswahl habe es in 2 von 78 Wahlkreisen in Berlin Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl.

Bundeswahlleiter Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle bei der Bundestagswahl einen Bericht der Berliner Landeswahlleitung angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.

Ob es wegen der Pannen zu einer Neuwahl in bestimmten Berliner Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Grundsätzlich können gegen eine Bundestagswahl der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und auch alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Monate nach der Wahl Einspruch einlegen.

Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Der prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten oder ob Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Der Ausschuss bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor. Die Frist für einen Einspruch endet am Freitag kommender Woche.

Mehr: Ampelkoalition will Cannabis für Erwachsene legalisieren – die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • dpa
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1 Kommentar zu "Bundestagswahl: Einsprüche gegen Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl in Berlin"

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  • Das ist ein dicker Hund. Ist damit auch eins der 3 Direktmandate der Linken betroffen?

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