Eine feste Definition des Begriffs „Hate Speech“ gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.
Quelle: Bundesjustizministerium.
Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.
Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.
In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.
Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.
Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
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Heutige Fortsetzung der Propagangasendungen von 3SAT.
Nicht vergessen:
"Die rechte Wende
Die sieben größten Tricks der Populisten"
@ Herr Günther Schemutat
Bitte verbreiten Sie keine Fake-News. Sie werden sonst gelöscht!
Meine natürlich nicht sie, sondern Ihren Kommentar.
Zur Bundestagswahl am 24 September 2017 gibt es die Anweisung , die Wahlurnen Richtung Mekka auszurichten, damit der Gläubige Muslim auch mit
Gottes Hilfe wählt , wie auch bei Politikervereidigungen Gott hinzugezogen werden kann.
Mein Vorschlag: Weil doch die Merkel bei der gamescom rumhängt für Ihren Wahlkampf.
Wir setzen allen Parlamentariern die VR Brille auf!
Dann denken die - geil jetzt haben wir neue Zensurgesetze beschlossen. Dabei haben die nur virtuell abgestimmt und alles bleibt wie ist zum wohle des Volkes!
Ah ok schlafen wohl noch :-)
Auf dem Maidan warten ist Alles :)
Und es gibt mindestens ein(en) Europäer.
Vor knapp einem Jahr hatte ich das letzte mal geschrieben, da war das echt anders.
Was mich sehr wundert.
Warum gibt es noch keine Anfeindungen? Wie Rechtschreibung falsch, Verschwörungstheoretiker also persönliche Anfeindungen und runterputzen etc.
Das ist schon sehr merkwürdig... Richtig seltsam.... Gibt wohl andere Bestimmungen von oben??
So wie ich es weiß, besteht in Sachsen – aber nicht nur dort – ein ähnliches Problem mit Nafris, dass dort bei der Bevölkerung überhaupt nicht gut gelitten ist.
Das beeinflusst die öffentliche Meinung dort sicher in allen Schichten und Altersklassen mehr als im Westen.
Dazu kommt die Stigmatisierung des Ostens durch die ÖR, die dort natürlich auch wahrgenommen wird. Dieser permanente Affront wird wohl auch zu einer ähnlichen Solidarisierung untereinander führen.
Strategisch kann es den ÖR und den Machtpolitikern eigentlich nur noch darum gehen, ein Erstarken der AfD in den alten Bundesländern zu verhindern. Denn wenn die im Westen auf ähnliche Werte wie im Osten kommen würde, wäre wohl, so wie man im Ruhrpott sagt „Schicht im Schacht.“
Der Osten ist eh abgeschrieben. Vorerst!
Wenn die neuen Generation rangezüchtet werden und die "alten ossis" nicht mehr existieren. Dann wird der Osten noch Systemtreu gezüchtet. Das dauert aber noch lange. Übrigens die letzte Revolution ist von Dresden mit ausgegangen. In Sachsen scheinen die Bürger besonders kritisch zu sein. Das kommt nicht von ungefähr, dass Pegida ausgetechnet hier entstanden ist. Die einzige Möglichkeit den Sachsen "das Maul zu stopfen" ist denen Jobs anzubieten viele Ansiedlungen helfen beim umerziehen auf Systemtreue!!