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Premium Bundesverfassungsgericht Sechs Prozent Steuerzinsen sind zu hoch: Was das Urteil für Fiskus und Zahler bedeutet

Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig. Die Politik muss die Regelung nun rückwirkend ab 2019 korrigieren – zur Freude von Steuerzahlerbund und Wirtschaftsverbänden.
18.08.2021 Update: 18.08.2021 - 15:06 Uhr
Quelle: dpa
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Berlin Sparer ärgern sich schon seit Jahren über Nullzinsen. Die Finanzämter haben hingegen weiter hohe Zinsen kassiert. Wer mit seiner Steuernachzahlung in Verzug ist, muss sechs Prozent jährlich an den Fiskus zahlen – trotz der Rekordniedrigzinsen. Immer wieder wurde diese Praxis kritisiert. Die Rede war von „Wucherzinsen“, mit denen der Fiskus seine Bürger „abzocke“.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilten die Karlsruher Richter in einem lang erwarteten Urteil mit.

Die Richter ordneten eine rückwirkende Korrektur ab dem Jahr 2019 an. Eine Rückzahlung von Verspätungszinsen können allerdings nur Steuerpflichtige erwarten, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.

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