Bundeswahlausschuss AfD Bremen doch zur Bundestagswahl zugelassen

Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung, die Landesliste auszuschließen, damit begründet, dass unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe.
Berlin Die AfD kann bei der Bundestagswahl am 26. September nun doch auf Stimmen aus Bremen zählen. Der Bundeswahlausschuss gab am Donnerstag einer Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nicht-Zulassung seiner Landesliste statt.
Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung damit begründet, dass unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Auch die Niederschrift der Wahlversammlung hatte sie nicht unterschrieben. Die Schriftführerin hatte ihre Weigerung, die Unterschriften zu leisten, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlversammlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen.
Mit der Entscheidung des Bundeswahlausschusses unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Georg Thiel ist die Landesliste damit zugelassen. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielt die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen.
Am Nachmittag steht auch noch eine Entscheidung über die Landesliste der Grünen im Saarland an, die bisher ebenfalls nicht zugelassen wurde. Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter eine Richterin und ein Richter am Bundesverwaltungsgericht sowie acht Beisitzer und Beisitzerinnen an, die von den Parteien im Bundestag vorgeschlagen werden.
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