„Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“
Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Unterbringung, beim Transport oder auch bei der Registrierung von Flüchtlingen. Rund 7000 Soldaten sind dafür abgestellt.
„ (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“
Dieser Artikel kam zum Beispiel bei der Flutkatastrophe in Hamburg 1962 oder bei den Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe zur Anwendung. Die Bundeswehr half bei Evakuierungen und dem Bau von Dämmen. Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein.
„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“
Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben.