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Bundeswehr Kartellamt: Vergabe des Auftrags für Sturmgewehr rechtens

Die Entscheidung, den Zuschlag nicht an Haenel, sondern an Heckler & Koch zu erteilen, ist laut den Wettbewerbshütern korrekt. Haenel kann nun Beschwerde einlegen.
11.06.2021 - 10:48 Uhr Kommentieren
Das Bundeskartellamt hat die Vergabe des Auftrags für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr an Heckler & Koch für rechtens erklärt. Quelle: dpa
Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr

Das Bundeskartellamt hat die Vergabe des Auftrags für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr an Heckler & Koch für rechtens erklärt.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Das Bundeskartellamt hat die Vergabe des Auftrags für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr an Heckler & Koch für rechtens erklärt und damit dem Konkurrenten Haenel eine Abfuhr erteilt. „Wir haben bei der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr keine Fehler feststellen können“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Freitag.

Die Entscheidung, den Zuschlag nicht an Haenel, sondern an Heckler & Koch zu erteilen, sei korrekt. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hatte zunächst Haenel den Zuschlag für die Lieferung von 120.000 Waffen gegeben, dies jedoch revidiert.

Die Behörde war zu dem Schluss gekommen, dass Haenels angebotene Waffe die Patente anderer Unternehmen verletze. Sie schloss darauf hin Haenel aus. Darüber habe das Kartellamt letztlich nach eigenen Angaben gar nicht mehr entscheiden müssen, da Haenel aus anderen Gründen nicht mehr in Betracht gekommen sei. So habe eine Neuberechnung des Preises ergeben, dass das Angebot von Heckler & Koch günstiger sei als das von Haenel.

Gegen die Entscheidung des Kartellamts kann Haenel innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dann würde der Fall voraussichtlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Mehr: Illegale Waffenexporte: Was das Mexiko-Urteil des BGH für die Rüstungsbranche bedeutet

  • dpa
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