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Bundeswehr Neuer Ärger um Kampfdrohnen

Angriff statt Aufklärung: Bald will die Bundeswehr mit Drohnen Gegner angreifen. Doch das Riesenprojekt wackelt. Ob Verteidigungsministerin von der Leyen den Vertrag in ihrer Amtszeit noch abschließen kann, ist fraglich.
20.06.2017 - 19:32 Uhr Kommentieren
Bei der Bundeswehr sollen demnächst Kampfdrohnen eingesetzt werden. Bisher wurden die unbemannten Flieger zu Aufklärungszwecken benutzt. Quelle: dpa
Drohne

Bei der Bundeswehr sollen demnächst Kampfdrohnen eingesetzt werden. Bisher wurden die unbemannten Flieger zu Aufklärungszwecken benutzt.

(Foto: dpa)

Berlin Die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr steht auf der Kippe. Wegen eines juristischen Streits verzögert sich die geplante Anmietung erneut - Grund ist eine Anhörungsrüge der US-Rüstungsfirma General Atomics beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Das teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit. „Das Gericht will kein Rechtsmittel ins Leere laufen lassen“, erklärte ein Sprecher. „Das Zuschlagsverbot wurde deshalb einstweilen erneuert.“ Bis der Senat über die Rüge entscheidet, darf die Bundeswehr das Leasing-Geschäft nicht unter Dach und Fach bringen.

Von der Leyen will fünf Kampfdrohnen vom israelischen Herstellers IAI für mehr als eine Milliarde Euro anmieten. Eine inzwischen gescheiterte Klage des US-Konkurrenzunternehmens General Atomics vor dem OLG hatte das Drohnen-Projekt bereits verzögert. Auf die Klage folgte nun die Anhörungsrüge. Mit einer solchen Rüge kann eine Gerichtsentscheidung angegriffen werden. Der Anwalt von General Atomics hatte vergangene Woche gar mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gedroht, sollte die Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht keinen Erfolg haben.

Das Kampfdrohnen-Projekt ist eines der großen Rüstungsvorhaben von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Drohnen sollen voraussichtlich Ende 2019 einsatzfähig sein. Ob von der Leyen den Vertrag in ihrer Amtszeit noch abschließen kann, ist nun aber fraglich. Die Anschaffung muss noch durch den Haushaltsausschuss des Bundestags. Die letzte reguläre Sitzung vor der Sommerpause findet am 28. Juni statt. „Ich kann nicht sagen, ob der Senat das in den nächsten 14 Tagen entscheiden wird“, sagte der Gerichtssprecher aus Düsseldorf am Dienstag. Damit ist unklar, ob die Verträge überhaupt noch wie geplant im Sommer unterzeichnet werden können.

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