Premium CO2-Preis Wie Vermieter künftig an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligt werden sollen

Bei dem Streit geht es auch um Anreize zum Energiesparen – bei Vermietern und Mietern.
Berlin In vielen Parteien wächst die Überzeugung, dass die Kostenlast fürs Heizen nicht allein beim Mieter abgeladen werden darf. Um Vermieter zu motivieren, den energetischen Zustand von Gebäuden zu verbessern, sollen sie sich an den Kosten des CO2-Preises beteiligen.
Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat dazu ein Konzept erarbeitet, das dem Handelsblatt vorliegt. Es sieht eine Abstufung vor und orientiert sich dabei an der Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Dena ist eine bundeseigene Gesellschaft, die sich als Berater und Ideengeber für die praktische Umsetzung der Energiewende versteht.
Falls der Energieausweis ein Gebäude in die Effizienzklasse „A+“, „A“ oder „B“ einordnet, soll der Vermieter dem Dena-Konzept zufolge gar nicht an den CO2-Kosten beteiligt werden. Bei Gebäuden der Effizienzklassen „G“ und „H“ dagegen soll der Vermieter den kompletten CO2-Preis übernehmen müssen. In den Effizienzklassen dazwischen werden die Kosten zu unterschiedlichen Anteilen auf Mieter und Vermieter umgelegt.
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