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Corona-Auszeit für Familien

Eltern und Familien werden seit dem 1. Oktober 2021 finanziell gefördert, um den Stress im Rahmen der Corona-Pandemie zu reduzieren.

(Foto: dpa)

Corona-Auszeit für Familien So beantragen Sie den kostengünstigen Urlaub von der Pandemie

Seit Anfang Oktober 2021 können Familien in Deutschland auf Staatskosten in den Urlaub fahren. Alle Fragen und Antworten zur Corona-Auszeit im Überblick. 
06.10.2021 - 10:15 Uhr 2 Kommentare

Düsseldorf Heimunterricht, Homeoffice oder Ausgangssperre: Die Liste familiärer Belastungen – ausgelöst durch die Corona-Pandemie – ist lang. In einer Studie der Boston Consulting Group (BCG) gaben mehr als die Hälfte der befragten Eltern an, ihre Beanspruchung zu Hause sei in der Pandemie stark gewachsen. Ihre Leistung im Job habe sich dagegen verschlechtert. Ein Resultat der Doppelbelastung aus Karriere und Kinderbetreuung.  

Damit Eltern und Kinder sich von den Strapazen erholen können, hat das Bundesfamilienministerium eine finanzielle Hilfsmaßnahme ins Leben gerufen: die „Corona-Auszeit“. Wie sich die vergünstigte Familienferienzeit beantragen lässt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie hier. 

Was ist die Corona-Auszeit für Familien?

Die Förderungsmaßnahme entlastet Familien im Rahmen eines einwöchigen Urlaubs in Deutschland. Etwa 90 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernimmt dabei der Bund. Seit dem 1. Oktober 2021 können Familien die Fördermittel nutzen und eine entsprechende Reise beantragen. 

Welche Voraussetzungen müssen Familien für die Corona-Auszeit erfüllen?

Die geförderte Corona-Auszeit richtet sich an Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland und mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. 

Zudem muss eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Einkommen der Familie liegt unterhalb einer bestimmten Grenze, oder es werden Sozialleistungen bezogen. 
  • Ein mitreisendes Kind hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt hier keine Rolle.
  • Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. 

Grundsätzlich gilt: Die Einkommensgrenzen hängen mit Anzahl und Alter der Kinder zusammen. Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass ein individueller Online-Check der Einkommensgrenze derzeit entwickelt wird. Bis dahin werden Beispiele zur gröberen Einschätzung eines Förderanspruchs gegeben.

Demnach darf ein Paar mit zwei Kindern (beide unter neun Jahre alt) ein monatliches Haushaltseinkommen von maximal 5576 Euro brutto erzielen, um die Corona-Auszeit zu beanspruchen. 

Während ein Paar mit einem dreijährigen Kind ein Brutto-Haushaltseinkommen von 4340 Euro im Monat haben darf, liegt die Grenze für Alleinerziehende mit einem Kind (sechs Jahre) bei 3466 Euro brutto monatlich. Weiterhin muss im Zuge eines Antrags versichert werden, dass das Vermögen pro Haushaltsmitglied 15.500 Euro nicht übersteigt.

Wo können Familien Urlaub machen?

Von der Nordsee bis Süddeutschland können Familien insgesamt 86 gemeinnützige Unterkünfte in Deutschland besuchen. Die Häuser orientieren sich an den Bedürfnissen von Familien und bieten nebenher pädagogische Aktivitäten an. Vertreten sind Jugendherbergen, Familienferiendörfer oder Gästehäuser. Es müssen nicht zwangsläufig beide Elternteile anreisen. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Corona-Auszeit für Familien? 

Interessierte Familien wenden sich unmittelbar an die Unterkunft, die für den eigenen Urlaub infrage kommt. Sind dort freie Plätze verfügbar, erhalten sie im Gegenzug ein Formular zur Prüfung der Voraussetzungen. Erst dann kann verbindlich gebucht werden.

Familien können die Corona-Auszeit insgesamt zweimal in Anspruch nehmen: einmal im Jahr 2021 und auch für einen Urlaub im darauffolgenden Jahr. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung. Das bedeutet: Die Plätze sind begrenzt.

Wann und wie lange werden die Aufenthalte gefördert?

Vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können Familien den Zeitraum für den Urlaub frei wählen – vorausgesetzt, die gewünschte Unterkunft hat freie Plätze. Der Aufenthalt ist dabei an keine Mindestdauer geknüpft. Maximal vorgesehen sind sieben Nächte. 

Was müssen die Familien bei der Corona-Auszeit selbst finanzieren?

Zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen die Familien selbst. Sonderausstattungen, Fahrtkosten oder zusätzliche Freizeitprogramme müssen ebenfalls auf eigene Kosten bezahlt werden.

Mehr: Corona-Herbst: Familien stehen vor ungewissen Monaten

  • nb
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2 Kommentare zu "Corona-Auszeit für Familien: So beantragen Sie den kostengünstigen Urlaub von der Pandemie"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Am besten und liebsten dann mit dem neuen SUV mit dem die Kids täglich in die Schulen gefahren und wieder geholt werden.

    Wer kennt dieses Thema eigentlich nicht.

    Und ja liebe Grüne*innen, die Eltern können sich noch nicht einmal einen Ranzen kaufen.

    Mann o Mann Deutschland, du reiches Land und arme Politiker *innen.

  • Das dunkle Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte ist noch gar nicht aufgearbeitet und schon werden die Kinder wieder in Verschickungsheime gesteckt.

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