Premium Corona-Bekämpfung Streit um Infektionsschutzgesetz – Testpflicht für Unternehmen kommt

Die SPD hat sich für eine Verpflichtung starkgemacht.
Berlin
Die lange umstrittene Testpflicht für Unternehmen kommt. Mindestens einmal pro Woche sollen Arbeitgeber den Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, einen Test anbieten. Dazu will die Bundesregierung die Arbeitgeber verpflichten. Das sieht der Entwurf des Arbeitsministeriums für die Änderung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, der dem Handelsblatt vorliegt.
Zwei Testangebote pro Woche soll es für in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Beschäftigte geben oder für Arbeitnehmer, die direkten Körperkontakt zu anderen Personen oder häufigen Kundenkontakt haben. Eine Nachweispflicht über den erbrachten Test sieht die Verordnung hingegen nicht vor. Auch Selbsttests können also genutzt werden.
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