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Corona-Beschlüsse Das sind die fünf Stufen des Öffnungsplans – Was ab heute möglich ist

Bund und Länder haben sich auf Lockerungen, geknüpft an die Sieben-Tage-Inzidenz, geeinigt. In fünf Schritten soll es wieder mehr Normalität geben. Die Öffnungsschritte der Bundesländer im Überblick.
04.03.2021 Update: 08.03.2021 - 10:19 Uhr 2 Kommentare
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, greift die Notbremse und die Öffnungen werden wieder zurückgenommen. Quelle: AFP
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) (links), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD)

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, greift die Notbremse und die Öffnungen werden wieder zurückgenommen.

(Foto: AFP)

Berlin Die Sehnsucht nach mehr Freiheit in der Coronakrise ist groß. Der Weg dorthin ist für manche aber kürzer als für andere. Wie schnell es geht, hängt von der Entwicklung der Infektionen im jeweiligen Land oder der Region ab. Bund und Länder haben Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten.

Das sind die neuen Corona-Beschlüsse:

Tests: Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.

Homeoffice: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Impfungen: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

Grafik

Stufe Zwei – Was sich ab heute in den Bundesländern ändert:

  • Kontakte: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu. Sachsen-Anhalt geht sogar über die Vereinbarungen hinaus: Hier dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit maximal fünf Menschen eines zweiten Haushalts treffen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift jedoch bundesweit eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Einzelhandel: Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt.

    In Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt darf ab Montag mit Termin eingekauft werden, im Saarland flächenabhängig mit mehr Kunden als bisher. Auch in Nordrhein-Westfalen wird Termin-Shopping möglich. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entscheiden die regionalen Inzidenzzahlen, ob der Handel in einigen Regionen auf die Terminvergabe verzichten kann. In Thüringen ist die Öffnung des Einzelhandels wegen einer Inzidenz von über 100 vorerst vertagt, ab dem 15. März dürfen aber Baumärkte Terminshopping anbieten.

  • Kultur: Auch Museen oder Galerien dürfen in den meisten Bundesländern ab Montag unter Auflagen öffnen, oder zumindest Termine vergeben. In einigen Ländern bleibt die regionale Inzidenz der Maßstab. In Sachsen soll dieser Öffnungsschritt erst ab dem 15. März erfolgen. In Thüringen ist wegen der hohen Inzidenzzahlen von einer Öffnung von Museen oder Galerien vorerst keine Rede.
  • Sport: Zehn Menschen dürfen laut Bund-Länder-Beschluss an der frischen Luft kontaktfrei Sport treiben, wenn die Inzidenz unter 50 liegt - bei einem Wert bis zu 100 können immerhin fünf Menschen aus zwei Haushalten draußen Sport machen. Kinder bis 14 Jahren dürfen draußen in Gruppen bis zu 20 Sport machen. Auch hier folgen die meisten Länder weitgehend den Beschlüssen. In Hessen können sogar Einzeltermine für Fitnessstudios gebucht werden. Auch Berlin lockert weiter und senkt die Altersgrenze für Kindergruppen auf 12 herab. In Thüringen ist die nötige Inzidenz auch für diesen Öffnungsschritt noch nicht erreicht.
  • Kosmetik und körpernahe Dienstleistungen: Sogenannte körpernahe Dienstleistungen sind in den meisten Bundesländern ab Montag wieder unter strengen Auflagen erlaubt. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Was genau unter körpernahe Dienstleistungen fällt, kann sich von Land zu Land jedoch unterscheiden - meist sind damit Kosmetik, Nagelpflege, Massage oder auch Tattoostudios gemeint. Friseure sind bundesweit schon seit dem 1. März geöffnet. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren). In Thüringen soll dieser Schritt erst am 15. März erfolgen. In Bayern dürfen körpernahe Dienstleister wie Massagepraxen, sowie Tattoo- und Piercingstudios nicht öffnen.
  • Schulen: An den Schulen wird der Präsenzunterricht nur langsam wieder hochgefahren. Die Länder verfahren hier sehr unterschiedlich. In Berlin kommen an Dienstag zu den bisherigen 1. bis 3. Klassen im Wechselunterricht auch die 4. bis 6. Klassen hinzu. In den Grundschulen von Bremen herrscht seit dem 1. März wieder Präsenzunterricht und Wechselunterricht ab der fünften Klasse. Die jeweiligen Abschlussklassen sollen Klausuren in Präsenz schreiben. Ab dem 15. März sollen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz Grundschüler in Bayern, wieder in den normalen Präsenzunterricht einsteigen können - Schüler an weiterführenden Schulen können in den Wechselunterricht.

    In Brandenburg gehen nach den Grundschulen ab 15. März auch weiterführende Schulen in den Wechselunterricht. In Hamburg bleibt die Präsenzpflicht für Schüler aufgehoben, so dass Eltern entscheiden können, ihre Kinder weiter im Homeschooling zu belassen. In Niedersachsen gilt für Grundschüler und Abschlussklassen ab Montag wieder die Präsenzpflicht, solange die Region keinen Sieben-Tage-Wert über 100 hat. Am 15. März kehren die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang aus dem Homeschooling ins Wechselmodell zurück. Auch in Rheinland-Pfalz wird der Wechselunterricht ausgeweitet auf die Klassen fünf und sechs. In Sachsen sind die Grundschüler schon seit Februar im Wechselunterricht, ab 15. März folgt der Rest. Auch in weiten Teilen Schleswig-Holsteins können die Kinder und Jugendlichen aus den 5. und 6. Klassen ab Montag wieder zum Präsenzunterricht in die Schulen gehen.

Die geplanten Öffnungsschritte in einer Grafik

Weitere Öffnungsschritte liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:

Stufe Drei (ab 8. März nach Inzidenz):

  • Stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal zehn Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Stufe Vier (frühestens ab 22. März):

  • Voraussetzung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

Stufe Fünf (frühestens ab 5. April):

  • Voraussetzung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Für die Stufen drei bis fünf gibt es – ähnlich der Kontaktregelung – eine Notbremse: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

Wie es weiter geht: Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

Mehr: Bund und Länder verlängern Lockdown und stellen Stufenplan für Öffnungen vor

  • dpa
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2 Kommentare zu "Corona-Beschlüsse: Das sind die fünf Stufen des Öffnungsplans – Was ab heute möglich ist"

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  • Die Regierung nimmt willentlich und mit gutem Gewissen eine Insolvenzlawine in Kauf. Sie vertritt schon lange nicht mehr die Interessen des Gemeinwohls. Es geht nur noch um persönliches Ansehen und individueller Prestige.

    Mit einer Politik für alte Menschen, wird Deutschland langfristig & nachhaltig an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

  • Ihre Berichterstattung in allen Ehren. Aber warum nutzen auch Sie (wie viele andere) die Formulierung, die Schulen seien seit dem 1. März offen? Die Schulen sind seit fast einem Vierteljahr nicht mehr offen. Es gibt lediglich einzelne Ausnahmen. Und selbst diese bestehen teilweise aus ein bis zwei Tagen Unterricht pro Woche mit 4 Schulstunden (dreieinhalb Zeitstunden).

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