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Corona Bund-Länder-Beschluss: Ungeimpften in Quarantäne droht ab November Verdienstausfall

Nach einer Einigung von Bund und Ländern kommt die ursprünglich für Oktober geplante Verschärfung für Ungeimpfte erst im November. Allerdings gibt es Ausnahmen.
22.09.2021 Update: 22.09.2021 - 15:10 Uhr Kommentieren
Im Fall einer Corona-Quarantäne kommt bisher der Staat für den Verdienstausfall auf. Das ändert sich nun. Quelle: dpa
Verdienstausfall für Ungeimpfte

Im Fall einer Corona-Quarantäne kommt bisher der Staat für den Verdienstausfall auf. Das ändert sich nun.

(Foto: dpa)

Berlin Die Gesundheitsminister der Länder wollen Ungeimpften ab 1. November keinen Verdienstausgleich im Quarantänefall mehr zahlen. Das geht aus einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Mittwoch hervor. Die Beratungen über eine Testpflicht für Beschäftigte in bestimmten Branchen wurden vertagt.

Ausnahmen gelten laut dem Beschluss für die Personen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne-Anordnung keine Impfempfehlung vorlag. Gleiches gilt, wenn aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann.

Dazu zählt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise hohes Fieber oder bestimmte Vorerkrankungen. Für ungeimpfte Beschäftigte, die selbst an Covid-19 erkranken, gilt weiterhin die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Zuvor war noch der 11. Oktober als Stichtag im Gespräch. Der 1. November wurde nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewählt, damit auch Menschen, die sich jetzt noch für eine Impfung entscheiden, genug Zeit bleibt, sodass sie nicht von der Regelung betroffen sind.

Zudem verteidigte Spahn die Regel. Es gehe nicht um Druck, sondern es sei auch eine Frage von Fairness, sagte der Minister in Berlin. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für Ungeimpfte in Quarantäne mitzahlen müssten.

„Und dann ist es eben auch wichtig, wenn Menschen sagen, es ist ihre freie, persönliche Entscheidung, ob sie sich impfen lassen oder nicht, dass mit dieser Entscheidung die Verantwortung kommt, finanzielle Folgen zu tragen", sagte Spahn.

Mehrere Länder waren vorgeprescht

Mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen waren in den vergangenen Tagen bereits mit einer Regelung des Verdienstausfalls vorgeprescht.



Die Einstellung der Lohnfortzahlung leite sich eindeutig aus Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes ab, sagt der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Gregor Thüsing: „Da sehe ich überhaupt keinen Spielraum, sie beizubehalten, und dass manche Ministerpräsidenten das noch anders sehen, ist mir rechtlich nicht erklärbar.“

Der Anspruchsausschluss sei bisher allein deshalb nicht zum Tragen gekommen, weil bislang nicht davon ausgegangen werden konnte, dass jeder die Gelegenheit hatte, sich vollständig immunisieren zu lassen. „Das ist in Zukunft wegen der breitflächigen Verfügbarkeit der Impfstoffe anders, und damit ist dann auch der Anspruchsausschluss gerechtfertigt“, sagt Thüsing.

Zudem ist nun amtlich, dass Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober meist selbst bezahlt werden müssen. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren.

Keine Gratis-Schnelltests für Ungeimpfte

Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose „Bürgertests“ für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zur Begründung.

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt. Daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Mehr: Bund und Länder wollen Druck auf ungeimpfte Beschäftigte erhöhen – Spahn verteidigt geplantes Ende von Entschädigung bei Quarantäne

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