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Corona-Folgen DGB-Chef: Erleichterungen für Kurzarbeit müssen verlängert werden

Wie schnell erholt sich die Wirtschaft nach Corona? Nicht überall dürfte das Geschäft rasch wieder anziehen – was die Debatte um staatliche Hilfe anheizt.
15.05.2021 - 10:34 Uhr Kommentieren
Unternehmen müssten bis zum Jahresende die Möglichkeit bekommen, Beschäftigung mit Hilfe von Kurzarbeit zu sichern, fordert Reiner Hoffmann. Quelle: dpa
DGB-Chef Hoffmann

Unternehmen müssten bis zum Jahresende die Möglichkeit bekommen, Beschäftigung mit Hilfe von Kurzarbeit zu sichern, fordert Reiner Hoffmann.

(Foto: dpa)

Berlin Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirbt für eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit in Deutschland. „Es wird Branchen geben, die auch nach einer Eindämmung von Corona nicht gleich wieder auf die Beine kommen“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Hoffmann nannte zum Beispiel Messebau, Luftverkehr „und alles, was damit verbunden ist“. Für manche Unternehmen würden sich Öffnungen nach einem Abflauen der Pandemie erst mit zeitlichem Abstand positiv niederschlagen. „Wir werden Nachzüglerwellen haben“, sagte Hoffmann.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Handelsblatt-Interview angekündigt, Erleichterungen für Firmen mit Kurzarbeit bis zum Jahresende verlängern zu wollen. Konkret geht es um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden.

Bis zum 30. Juni werden die Beiträge zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Diese Regelung will Heil verlängern. Ansonsten würde nur noch die Hälfte der Beiträge gezahlt. Der Arbeitgeberverband BDA hält das schrittweise Zurückfahren der vollständigen Erstattung der Beiträge dagegen für richtig.

Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hatte vor einer „falschen Anreizsetzung“ gewarnt. Der Strukturwandel würde so verzögert. Hoffmann betonte: „Die pandemiebedingten Erleichterungen für Kurzarbeit müssen noch einmal verlängert werden, da unterstützen wir Arbeitsminister Heil.“

Kurzarbeit bis zum Jahresende

Unternehmen müssten bis zum Jahresende die Möglichkeit bekommen, Beschäftigung mit Hilfe von Kurzarbeit zu sichern. Er forderte dabei auch: „Das Kurzarbeitergeld muss weiterhin aufgestockt werden, auch wenn Kurzarbeitergeld neu beantragt wird.“

Es beträgt derzeit ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern 77 Prozent sowie ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die Aufstockung gilt bis 31. Dezember 2021 – sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60, für Eltern mit Kindern 67 Prozent.

Hoffmann sagte: „Wirtschaftshilfen zu verlängern, die Kurzarbeitsregelung aber nicht, passt nicht zusammen.“ Wenn viele Betriebe eine Verlängerung nicht in Anspruch nehmen müssten, sei dies umso besser. Nach einer Schätzung des Wirtschaftsforschungsinstitutes Ifo waren im April noch 2,7 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Mehr: Heil zu Sozialbeiträgen nach der Krise: „Ich sage jetzt nicht, wir frieren alles ein“

  • dpa
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