Corona-Folgen Koalition streitet über längeren Insolvenzschutz für Unternehmen

Eine Insolvenzwelle ist bisher ausgeblieben.
Berlin In der Großen Koalition ist ein Streit über einen längeren Corona-bedingten Insolvenzschutz für Unternehmen entbrannt. Anlass ist ein Vorstoß der SPD, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen über Ende April hinaus zu verlängern.
Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), wies die Überlegungen zurück. „Mit einer Aussetzung darf man nicht leichtfertig umgehen, da damit spiegelbildlich immer auch eine Verkürzung von Gläubigerrechten verbunden ist“, sagte Luczak dem Handelsblatt. „Angesichts wiederholter Aussetzungen, die die fortschreitende Pandemie seit dem Frühjahr 2020 erforderlich gemacht hat, brauchen die Unternehmen nun wieder mehr Rechtsklarheit.“ Dies gelte für Schuldner wie für Gläubiger.
Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hatte für eine Verlängerung der derzeitigen Regelung „um einen, besser zwei Monate“ plädiert, wie er der Nachrichtenagentur Reuters sagte. Ohne eine Einigung in der Koalition läuft die Aussetzung der Antragspflicht für Firmen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, Ende des Monats aus. Wenn in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im Mai eine Verlängerung beschlossen würde, könne die Antragspflicht rückwirkend wieder ausgesetzt werden, sagte Fechner.
Der Bundestag hatte die Insolvenzantragspflicht Anfang des Jahres für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt. Fechner begründete seinen Vorstoß damit, dass die Corona-Hilfen bei vielen Firmen noch nicht ausreichend angekommen seien. Diese eigentlich gesunden Unternehmen müssten vor der Insolvenz bewahrt werden.
Luczak wies hingegen darauf hin, dass „fast alle Unternehmen“ Zahlungen aus den diversen Hilfsprogrammen bereits ausgezahlt bekommen hätten. Bis Ende des Monats würden weitere Auszahlungen erfolgen, die den Unternehmen helfen. „Unspezifische Forderungen der SPD, nun die Insolvenzantragspflicht erneut für ein oder zwei Monate auszusetzen, überraschen daher“, betonte der CDU-Politiker. „Insoweit müsste die SPD zunächst einmal darlegen, an welche Fallgestaltungen sie denkt.“
Insolvenzverwalter hält SPD-Vorstoß für naiv
Wie die SPD fordert auch der Handelsverband HDE einen längeren Insolvenzschutz. Eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei auch mit Blick auf die Gläubigerinteressen „angemessen und dringend geboten, insbesondere um Insolvenzen wegen verzögerter Gewährung und Auszahlung staatlicher Unterstützungsleistungen zu verhindern“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Handelsblatt. „Die Einzelhändler können nicht auch noch an dieser Stelle einseitig für die staatliche Corona-Politik in Haftung genommen werden.“
Der HDE sei sich zwar darüber im Klaren, dass die wiederholte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht „ordnungspolitisch nicht unproblematisch“ sei, sagte Genth weiter. Schließlich seien auch Gläubigerinteressen betroffen. „Andererseits sind gesunde Einzelhandelsgeschäfte seit Monaten aufgrund staatlicher Restriktionen geschlossen, ohne dass der Umfang staatlicher Unterstützungsleistungen bisher abschließend geklärt werden konnte.“
Dies betreffe insbesondere Zahlungsansprüche nach der November- beziehungsweise Dezemberhilfe, „auf die nach unserer Auffassung auch Einzelhandelsunternehmen auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Anspruch haben“. Die Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III würden die Unternehmen zudem häufig nicht rechtzeitig bis Ende April erreichen. „Die Anspruchsvoraussetzungen wurden schließlich erst Mitte März abschließend geklärt“, erläuterte Genth. Mitte März sei dann auch erst die Bearbeitung der Anträge aufgenommen worden. Die Antragsfrist laufe zudem noch. „Die Solvenz der Einzelhandelsunternehmen ist damit von externen Faktoren abhängig.“
Experten wie der Insolvenzverwalter Lucas Flöther halten indes wenig von dem SPD-Vorstoß. „Dass man die Insolvenzantragspflicht rückwirkend wieder außer Kraft setzen könnte, ist eine naive Vorstellung“, sagte Flöther, der auch Vorsitzender des Gravenbrucher Kreises führender Sanierungsexperten ist, gegenüber Reuters. „Wenn ein Unternehmen Anfang Mai den Antrag stellen muss, verlangen Lieferanten sofort Vorkasse, Kunden springen ab und Mitarbeiter kündigen. Der Schaden lässt sich dann nicht mehr revidieren.“
Flöther und seine Kollegen treibt vielmehr um, dass viele Manager irrtümlich meinten, die Antragspflicht gelte für ihr Unternehmen nicht. „Dabei erfüllen tatsächlich nur die wenigsten die Voraussetzungen. Trotzdem glauben viele, auch größere Unternehmen, dies gelte pauschal für alle“, erklärte Flöther. Er rechne damit, dass die Regelung bis in den Herbst hinein gelten werde. „Damit schieben wir die Bugwelle weiter vor uns her“, kritisierte Flöther.
Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, im Ministerium werde derzeit kein längerer Insolvenzschutz geplant.
Nach Erwartung der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute wird die Zahl der Insolvenzen ansteigen, sobald die staatlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen auslaufen. Eine Pleitewelle sei aber nicht zu erwarten – auch wenn die bisher niedrigen Insolvenzzahlen vor allem auf die staatlichen Hilfen und das Aussetzen der Anmeldepflicht zurückzuführen seien, heißt es in der kürzlich vorgelegten Frühjahrsprognose.
In der Corona-Pandemie sei die Zahl der Insolvenzen sogar ungewöhnlich zurückgegangen, sagte Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). „Das spricht dafür, dass Unternehmen gerettet worden sind, die es ohne die Krise gar nicht mehr gegeben hätte.“
Zahlen des Statistischen Bundesamts bestätigten den Befund. Die deutschen Amtsgerichte meldeten im Januar 1108 Firmeninsolvenzen. Das waren 31,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat, wie die Wiesbadener Behörde kürzlich mitteilte. Zurückzuführen sei die niedrige Zahl der Firmenpleiten auch darauf, dass die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, in der Krise zunächst ausgesetzt worden war.
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Der Streit ist überflüssig, die CDU/CSU scheint die aktuelle Lage der Unternehmen der Gastronomie, Berherbergungsindunstrie, der Tourismusindustrie und des Einzelhandels einfach nicht verstanden zu haben. Die Behauptung, dass Gelder bereits geflossen seien, ist nur zum Bruchteil nachvollziehbar. Für die Tourismusindustrie sind die FAQs zur ÜBH III immer noch nicht abgeschlossen! Eine Auszahlung von Geldern, ggf. von Abschluagzahlungen ist daher frühesten Mitte / Ende Mai zu erwarten. Das sind Gelder, auf die viele Unternehmen seit Monaten warten. Die finalen Abrechnungen werden aufgrund des komplizierten und überbürokaratischen Verfahrens noch auf Monate hinaus nicht erfolgt sein. Allein das ist Grund genug, den Unternehmen, die unverschuldet (!) in diese Situation geraten sind, zur Seite zu stehen. Die Versäumnisse der Bhörden und auch der Regierungen sowohl Land als auch Bund, dürfen nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden. Die Anmeldepflicht muss ausgesetzt werden und das für mindestens drei weitere Monate. Alles andere ist ein schlag ins Gesicht dieser Branchen, die unter dem qusi Berfusverbot leiden. Davor kann man die Augen nicht verschließen!