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Corona-Folgen Verbraucherschützer registrieren mehr als 130.000 Beschwerden mit Corona-Bezug

Ausgefallene Veranstaltungen und abgesagte Reisen haben in der Coronakrise viele Verbraucher getroffen. Entsprechend groß ist die Zahl der Beschwerden.
02.04.2021 - 04:00 Uhr Kommentieren
Mitte März kam der Luftverkehr nahezu zum Erliegen. Quelle: dpa
Informationstafel am Flughafen

Mitte März kam der Luftverkehr nahezu zum Erliegen.

(Foto: dpa)

Berlin Bei den Verbraucherzentralen sind von März 2020 bis Februar 2021 knapp 616.000 Beschwerden und Anfragen eingegangen. Davon weisen rund 137.000 Fälle einen Corona-Bezug auf. Das teilte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) dem Handelsblatt auf Anfrage mit. Von den Corona-Beschwerden bezogen sich allein auf den Bereich „Reisen“ 59 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um mehr als zehn Prozent.

„Die schlechte politische Führung und Kommunikation bei den Zwangsgutscheinen für ausgefallene Veranstaltungen oder abgesagte Reisen hat für viel Frust bei den Verbrauchern gesorgt“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt. Hunderttausende Kunden hätten monatelang auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten müssen. Die Regeln und Aussagen der Politik zu Reisen wirkten oft „planlos, mitunter konfus“, kritisierte Müller. „Leidtragende sind Verbraucher, die dann immer wieder mit Stornierungsproblemen alleingelassen werden.“

Weitere 17 Prozent der Verbraucherbeschwerden mit Corona-Bezug beziehen sich auf das Thema „Flugverkehr“. Die Anzahl der Beschwerden in diesem Bereich hat sich laut VZBV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast verelffacht. Der Verband hat den Angaben zufolge seit April 2020 ein Dutzend Reiseveranstalter und Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie ihre Kunden „auf unzulässige Weise“ davon abgehalten hätten, ihr Recht auf Erstattung des Reisepreises einzufordern.

Im Dezember erging dazu ein erstes Urteil gegen den Reiseanbieter Tui. Fünf weitere Verfahren seien durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen worden. Sechs Klagen sind laut VZBV noch vor Gericht anhängig, darunter gegen Condor, Easyjet und Eurowings.

Einen Rekord an Beschwerden im vergangenen Jahr wegen Corona-bedingter Reisestornierungen registrierte die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Das geht aus dem SÖP-Jahresbericht hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Flugverkehr hat am Fallaufkommen höchsten Anteil

Demnach sind 2020 bei der von der Bundesregierung anerkannten Einrichtung 41.211 Beschwerden über Fluggesellschaften und die Deutsche Bahn eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl damit um fast 60 Prozent. Damit hätten sich „so oft wie nie zuvor“ Reisende an die SÖP gewandt, heißt es in dem Bericht.

Die Schlichtungsstelle kümmert sich um Probleme bei Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsreisen. Zum größten Teil geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten.

Der Flugverkehr hat am Fallaufkommen mit 84 Prozent den höchsten Anteil, bei 13 Prozent der Beschwerden ging es um die Deutsche Bahn. Im Bereich Flug gingen demnach im vergangenen Jahr etwa 35.000 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg um rund 60 Prozent. Einen Bezug zur Covid-19-Pandemie haben dabei etwa 80 Prozent der Fälle.

Auf den Bereich Bahn (Fern- und Regionalverkehr) beziehen sich etwa 5.500 Beschwerden. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen Anstieg von rund 70 Prozent. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen dabei etwa 60 Prozent Fälle.

Die Verbraucherschützer waren auch mit Beschwerden aus anderen Bereichen befasst. Nach den aktuellen Zahlen des VZBV lassen sich knapp acht Prozent der Corona-Beschwerden dem Bereich „Sport- und Hobbyangebote“ zuordnen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einer Vervierfachung. Auf „Kultur und Unterhaltung“, vor allem Ticketverkäufe und abgesagte Veranstaltungen, beziehen sich sechs Prozent der Beschwerden. Die Anzahl hat sich damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verfünffacht.

Eine Packung Toilettenpapier für 20 Euro

Seit Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sowie Betreiber von Freizeiteinrichtungen können seitdem Gutscheine für Corona-bedingte Absagen und Schließungen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lobte die Regelung seinerzeit als einen „fairen Interessenausgleich ohne unnötige Härten“. Nach Meinung der Verbraucherschützer verfehlt indes das Gesetz das Ziel, der Veranstaltungsbranche und den Freizeiteinrichtungen zu helfen, weil damit das „vollständige Risiko einer Insolvenz des Unternehmers“ auf die Verbraucher abgewälzt worden sei. Den Verbraucherzentralen bekannte Fälle zeigen zudem, dass die eingeführte Härtefall-Regelung bei Gutscheinen für ausgefallene Veranstaltungen nicht immer greift.


Unabhängig davon waren die Verbraucherschützer schon von Beginn der Pandemie an mit Beschwerden befasst, die in Zusammenhang mit Corona-Schutzausrüstung standen. So sei der VZBV gegen mehrere Anbieter vorgegangen, die zu „völlig überteuerten Preisen“ Masken oder andere Hygieneartikel angeboten oder mit falschen Gesundheitsversprechen in Bezug auf Corona geworben hätten.

„Es gab Anbieter, die zum Beispiel eine Packung Toilettenpapier für 20 Euro oder einen Liter Händedesinfektionsmittel für 199 Euro angeboten hatten“, teilte der Verband mit. „Andere warben mit Vitamin C oder Salzwasser als angeblichem Heilmittel gegen Covid-19.“

Mehr: Nach der Corona-Pandemie: Wie die Städte der Zukunft aussehen.

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