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Mehrwertsteuer Rechner 2020

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(Foto: dpa)

Corona-Konjunkturpaket Diese Änderungen greifen bei der Mehrwertsteuer

Die Groko hat ein milliardenschweres Corona-Konjunkturpaket verabschiedet, um die Folgen der Krise zu mildern. Dazu zählt auch die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer.
12.11.2020 - 08:07 Uhr Kommentieren

Düsseldorf Um den Folgen der Coronakrise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket in Höhe von 167,2 Milliarden Euro beschlossen. Um die Wirtschaft anzukurbeln, ist in dem umfangreichen Paket auch eine Senkung der Mehrwertsteuer enthalten. Die Regierung erhofft sich davon eine Belebung des Konsums. Viele Händler haben versprochen, die Senkung an die Kunden weiterzugeben. Eine Pflicht dazu gab es jedoch nicht.

Corona-Konjunkturpaket – Senkung der Mehrwertsteuer im Überblick

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer normalerweise?

Im Normalfall beläuft sich die Mehrwertsteuer in Deutschland auf 19 Prozent. Dieser Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2007.

Wie hoch fällt die Mehrwertsteuer vorübergehend aus?

Die Bundesregierung hat mit ihrem Konjunkturpaket, die Senkung der Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Der reguläre Steuersatz ist von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert worden. Der ermäßigte Steuersatz beträgt bis zum 31. Dezember 5 Prozent statt 7 Prozent. Durch die Senkung dieser Steuer sollen Kaufanreize geschaffen werden, die den Konsum steigern.

Die Unternehmen geben die reduzierte Steuer in Form günstigerer Produkte an die Konsumenten weiter. Kritiker dieser Maßnahme befürchten allerdings, dass die Händler die Senkung der Mehrwertsteuer dazu nutzen, ihre Gewinnmargen zu erhöhen. Die Unternehmen sind nämlich nicht dazu verpflichtet die Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.

Ab wann gilt die Senkung der Mehrwertsteuer?

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent greift seit dem 1. Juli 2020.

Wie lange gilt die Senkung der Mehrwertsteuer?

Die im Konjunkturpaket beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer soll zunächst für sechs Monate gelten. Sie endet also am 31. Dezember 2020. Eine Verlängerung werde nicht diskutiert, „sie läuft automatisch aus“, sagte Kanzlerin Merkel Anfang November bei der Bundespressekonferenz.

Wie kann nachvollzogen werden, ob die Steuersenkung an die Konsumenten weitergegeben wurde?

Den Unternehmen ist es möglich zum Beispiel pauschale Rabatte an der Kasse zu gewähren, ohne die Preisauszeichnung ändern zu müssen. So können Konsumenten nach ihrem Einkauf auf dem Kassenbon nachvollziehen, ob die Mehrwertsteuersenkung an sie weitergegeben wurde.

Einer Studie zufolge wurden aber die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli fast vollständig an ihre Kunden weitergegeben. Die Preise seien um durchschnittlich zwei Prozent gesunken, geht aus einer Untersuchung des Ifo-Instituts hervor. Dabei wurden 60.000 Produkte im Online-Shop der Einzelhandelskette Rewe unter die Lupe genommen. Bei Produktgruppen mit stärkerem Wettbewerb habe die Mehrwertsteuer-Senkung größere Preisreduzierungen verursacht als bei solchen mit weniger intensivem Wettbewerb.

Mehrwertsteuerrechner

Eine Hilfe, um dies noch besser zu kontrollieren bietet der Mehrwertsteuerrechner. Er hilft Ihnen schnell und einfach die Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag zu errechnen oder die Unterschiede zwischen 16% und 19% MwSt. zu vergleichen.



So profitieren Verbraucher noch bis Jahresende von der Steuersenkung

Nicht nur bei den Weihnachtsgeschenken können die Konsumenten von der Steuersenkung profitieren. Der ermäßigte Steuersatz bietet für viele Verbraucher die optimale Grundlage, um größere Anschaffungen vorzuziehen. So können beim Kauf einer Waschmaschine, neuer Möbelstücke oder eines neuen Autos einige Euro gespart werden, die bei einem Kauf nach dem 1.Januar 2021 nicht mehr erlassen werden.

Gibt es steuerliche Hilfen für die Gastronomie?

Ja. Auch die Gastronomie soll in der Zeit der Wiedereröffnung von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren. So verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern - daran orientiert sich auch die Steuerpolitik. Die Bundesregierung hat das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Darin ist beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt wird. Die Regelung für die Gastronomie gilt befristet für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021.

Mehr: So viel Geld bringt der Kinderbonus im Konjunkturpaket.

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