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Coronakrise Datenschützer erlauben Nutzung sensibler Daten zur Corona-Eindämmung

Im Kampf gegen die Coronakrise sind auch Einschnitte in die Privatsphäre möglich. Laut einer Umfrage ist eine Mehrheit der Deutschen dazu auch bereit.
16.03.2020 - 10:12 Uhr Kommentieren
Datenschützer: „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“ Quelle: dpa
Corona-Ambulanz in Dresden

Datenschützer: „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“

(Foto: dpa)

Berlin Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder halten eine Nutzung personenbezogener Daten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für möglich. Das geht aus einer gemeinsamen Empfehlung der Datenschutzkonferenz (DSK) hervor, auf die der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, jetzt hingewiesen hat.

„Informationen zu unserer Gesundheit sind sehr sensible Daten“, sagte Kelber. Wer solche Daten erhebe oder verarbeite, müsse sich der besonderen Verantwortung bewusst sein. Solange aber die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren verhältnismäßig seien, „steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg“, betonte Kelber. „Denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“

Für Aufsehen hatten zuletzt Wissenschaftler mit dem Gedankenspiel gesorgt, bei Virus-Eindämmungsstrategien auch die Nutzung von Handydaten in Betracht zu ziehen. Sie könnten etwas über den Bewegungsradius und Kontakte infizierter Menschen verraten oder verhindern, dass jemand unberechtigt in Quarantäne kommt.

Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, hatte erläutert, technisch wäre so etwas möglich. Die Frage sei aber, wie eine mögliche Nutzung ethisch, moralisch, rechtlich und vom Datenschutz her einzuordnen sei.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte sich offen für die Überlegungen gezeigt. „Die Möglichkeit, über die Standortdaten von infizierten Personen nachträglich Bewegungsprofile zur Seuchen- und Infektionsbekämpfung zu nutzen, könnte durchaus bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Viren hilfreich sein“, sagte Caspar dem Handelsblatt.

Grundsätzlich dürften solche Daten jedoch nur unter der Bedingung der Anonymisierung oder der Einwilligung der Betroffenen genutzt werden. „Ausnahmen zum Schutz des hochrangigen Rechtsguts der öffentlichen Gesundheit sind gleichwohl möglich.“

Hierbei müssten dann jedoch unter Beachtung des geltenden Rechts „angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheit Betroffener“ getroffen werden. „Solange sich keine solchen expliziten Befugnisse zur Erhebung von Standortdaten insbesondere aus den Regelungen des nationalen Infektionsschutzgesetzes ergeben, kommt zur Erhebung der Standortdaten nur eine informierte Einwilligung des Betroffenen selbst in Betracht“, sagte Caspar.

Mehrheit der Deutschen akzeptiert Eingriffe in ihre Privatsphäre

Kelber hatte einen staatlich erzwungenen Zugriff auf die Handydaten von Infizierten als rechtlich mehr als problematisch eingestuft. Neben der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein entsprechendes Vorgehen erfolgen sollte, müsste auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs hinterfragt werden. Zu rechtfertigen sei eine derartige Maßnahme nur mit freiwilliger Zustimmung der Betroffenen, so Kelber.

Gleichwohl halten Kelber und seine Amtskollegen in den Ländern die Nutzung von sensiblen Daten zur Eindämmung der Virusausbreitung für möglich, wie es in einer Mitteilung Kelbers mit Blick auf die Empfehlungen der Datenschutzkonferenz heißt.

„Für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden.“

Demnach können beispielsweise personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden, „um eine Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern“. Auch die Erhebung von personenbezogenen Daten von Gästen und Besuchern sei möglich.

Die Mehrzahl der Deutschen ist auch bereit, deutliche Eingriffe in ihre Privatsphäre zu akzeptieren, um das Virus einzudämmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des Datenschutzsoftware-Unternehmens Usercentrics in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut INNOFACT unter 1020 Deutschen im Alter von 18 bis 69 Jahren.

So geben 63,8 Prozent der Befragten an, auf ihren persönlichen Datenschutz verzichten zu wollen, um sich selbst oder andere vor dem Virus zu schützen. Konkret würden 71,9 Prozent der Deutschen freiwillig persönliche Gesundheitsdaten, Bewegungsprofil oder soziale Kontaktpunkte mit öffentlichen Institutionen wie dem Robert Koch-Institut teilen.

60,4 Prozent würden freiwillig personenbezogene Daten wie E-Mail, Telefonnummer oder Aufenthaltsorte mit zuständigen Behörden teilen, um vorab über Gefahren informiert zu werden.

Über die Hälfte (54,6 Prozent) der Deutschen würde öffentlichen Stellen gestatten, das persönliche Bewegungsprofil zu nutzen, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen, und ganze 69,5 Prozent befürworten die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung bei Reisedaten, um im Verdachtsfall benachrichtigt zu werden oder die Verbreitung des Virus einzudämmen.

Mehr: Das Robert Koch-Institut erwägt den Einsatz von Handy-Tracking zur Eindämmung des Coronavirus. Der Vorstoß stößt auf ein geteiltes Echo.

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