Coronakrise Koalitionsausschuss will am Abend mehr Möglichkeiten für Kurzarbeit beschließen

Insbesondere die Stahlbranche hatte nach mehr Möglichkeiten für Kurzarbeit gerufen.
Berlin Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern sind sich mit Vertretern der Wirtschaft einig: Großzügige Regeln für Kurzarbeit und unbürokratische Liquiditätshilfen sind am besten geeignet, Firmen über Coronavirus-bedingte Umsatzeinbrüche hinwegzuhelfen.
Die Wirtschaftsminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen verlangten auf Handelsblatt-Anfrage deshalb, die erweiterten Kurzarbeitsregeln aus der Finanzkrise wieder in Kraft zu setzen. „Wichtig ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge voll übernimmt“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
Auch Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) verlangte, „die befristete Möglichkeit für ein Kurzarbeitergeld Null zu schaffen“, den Arbeitgebern also zu ermöglichen, die Arbeitnehmer gar nicht zur Arbeit erscheinen zu lassen.
Fest stand am Sonntag, dass die Bundesregierung die Hürden für Kurzarbeit senken will. Darauf hatten sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU) am Donnerstagabend verständigt. Letzte Details wollte der Koalitionsausschuss am Sonntagabend festlegen. Für Dienstag hat Altmaier dann die Wirtschaftsminister der Länder zum Gespräch eingeladen. Es geht darum, die existierenden Förderprogramme der KfW und der Länder-Förderbanken für Überbrückungskredite besser aufeinander abzustimmen.
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Viele Firmen erwarten Einbußen
Nach einer Umfrage des DIHK unter 10.000 Unternehmen erwartet jede zweite Firma hierzulande Umsatzeinbußen infolge der Coronapandemie. Von diesen Firmen rechnet wiederum die Hälfte mit Umsatzeinbrüchen von mehr als zehn Prozent. Am stärksten betroffen sind demnach Messebetriebe, die Reisewirtschaft und das Gastgewerbe. „Hier melden uns um die 70 Prozent der Unternehmen erhebliche Umsatzrückgänge, weil in einem bislang nicht gekannten Umfang flächendeckend storniert wird“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer.
Für Firmen, denen in extrem kurzer Zeit die Hälfte des Umsatzes wegbreche, während fast alle Ausgaben weiterliefen, seien dringend „schnell wirksame Sofortmaßnahmen“ erforderlich, so Schweitzer.
Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sprach sich für zusätzliche „schnelle unbürokratische Liquiditätshilfen“ aus. Auch ihr hessischer Amtskollege Tarek Al-Wazir (Grüne) betonte, dass es darum gehen müsse, Unternehmen liquide zu halten, „bis sich die Situation normalisiert hat“.
Die Bundesregierung plant aber nicht, über Krediterleichterungen und großzügige Exportkredite hinauszugehen und Firmen direkt zu entschädigen, hieß es in Berlin. Für den Fall, dass sich die Wirtschaftslage verschärft, hält Altmaier allerdings auch direkte Hilfen etwa über einen neuen Fonds nach dem Vorbild des Fluthilfefonds von 2013 für sinnvoll.
Soli wird wohl früher teil-abgeschafft
Angesichts der Coronakrise wuchs am Wochenende auch in er Union die Bereitschaft, die für nächstes Jahr geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Bürger auf den 1. Juli vorzuziehen. Die SPD hatte dies vorgeschlagen, um Nachfrage und Konsum anzukurbeln. Unions-Haushälter Eckhardt Rehberg (CDU) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: Wenn Finanzminister Olaf Scholz (SPD) das ohne neue Schulden finanzieren und die technischen Probleme einer Umstellung zur Jahresmitte lösen könne, spreche nichts dagegen.
Beim Kurzarbeitergeld geht es der Regierung darum, für Firmen den Bezug zu erleichtern. Die Leistung deckt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts ab – bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Die fälligen Sozialbeiträge für die Ausfallzeit müssen die Arbeitgeber aber derzeit allein tragen. Ihnen sollen künftig 50 Prozent erstattet werden. Ob die BA die Sozialbeiträge voll übernehmen wird, will der Koalitionsausschuss am Abend klären.
Nach aktuell geltendem Recht gibt es Kurzarbeitergeld nur, wenn ein Drittel der Beschäftigten einer Firma von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Künftig sollen zehn Prozent ausreichen.
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