Coronakrise Lohnfortzahlung, Grundsicherung, geänderte Arbeitszeiten: Bund passt den Sozialstaat an

„Auf den Sozialstaat kann man sich verlassen“, sagt der SPD-Politiker.
Berlin Das Bundesarbeitsministerium reagiert mit einem „Sozialschutz-Paket“ auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Neben dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung sieht es unter anderem auch eine Regelung zur Lohnfortzahlung für Eltern vor, die ihre Kinder betreuen müssen und nicht arbeiten können.
„Auf den Sozialstaat kann man sich verlassen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), nachdem das Bundeskabinett das Paket am Montag beschlossen hatte. „Wir schaffen die Voraussetzungen, um den Menschen in unserem Land wirksam und schnell das Vertrauen zu geben, das wir jetzt alle so dringend brauchen.“
Berufstätige Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit erscheinen können, sollen 67 Prozent ihres Nettoeinkommens gesichert werden. Dieser Betrag entspricht dem Kurzarbeitergeld, wird für bis zu sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld gehen aber vor. Außerdem müssen Eltern zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen, der Arbeit fernzubleiben, also etwa Zeitguthaben abbauen. Und das Geld wird nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass keine andere Form der Kinderbetreuung möglich ist, etwa durch den Partner.
In der staatlichen Grundsicherung, umgangssprachlich im Hartz-IV-System, wird zunächst bis Ende Juni auf die Prüfung von Vermögen und der Angemessenheit des Wohnraums verzichtet. Solo-Selbstständige oder Beschäftigte, die mit dem Kurzarbeitergeld nicht auskommen, können also Arbeitslosengeld II beantragen, ohne ihre finanziellen Verhältnisse offen legen zu müssen.
Auch der Kinderzuschlag, der verhindern soll, dass berufstätige Eltern nur deshalb Hartz IV beantragen müssen, weil sie mit den Kindern nicht über die Runden kommen, wird der Situation entsprechend angepasst.
Anreize für Erntehelfer
Andere Maßnahmen zielen darauf ab, genügend Arbeitskräfte in Bereichen zu sichern, die für die Sicherheit und Versorgung der Menschen unabdingbar sind. So verzichtet die Regierung bei Kurzarbeitern, die vorübergehend eine andere Beschäftigung aufnehmen, das Arbeitseinkommen komplett auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.
So soll ein Anreiz gesetzt werden, dass Beschäftigte, deren reguläre Arbeit ruht, beispielsweise als Erntehelfer aushelfen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner werden erhöht.
Das „Sozialschutz-Paket“ sieht zudem eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Bei Epidemien von nationaler Tragweite kann das Arbeitsministerium geltende gesetzliche oder tarifliche Arbeits- oder Ruhezeiten zeitweise außer Kraft setzen. Das gilt etwa für Gesundheitsberufe und andere Tätigkeiten, die zur Versorgung der Bevölkerung unabdingbar sind.
Verabschiedet hat das Bundeskabinett auch die Verordnungsermächtigung, mit der die Bundesregierung die erweiterte Kurzarbeit umsetzen will. Forderungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, das Kurzarbeitergeld generell aufzustocken und die Bezugsdauer von zwölf auf 24 Monate zu verlängern, ist das Arbeitsministerium bislang nicht nachgekommen.
Mit der Verordnung wird aber die Zugangshürde für die staatliche Leistung gesenkt. Außerdem wird Kurzarbeit auch für Zeitarbeiter geöffnet und den Arbeitgebern werden Sozialbeiträge komplett erstattet.
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