Coronakrise Regelwirrwarr bleibt: Keine Ausgangssperre, aber Kontaktverbot

Eigentlich belebte Orte werden auch über die kommenden Wochen eher menschenleer bleiben. Die Bundesregierung verhängt eine Kontakt-, aber keine Ausgangssperre.
Berlin Die Bundesregierung hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf verschärfte Ausgangsbeschränkungen geeinigt. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind vorläufig verboten, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
„Wir alle sind uns des Ernstes der Lage bewusst. Das Virus breitet sich in besorgniserregender Geschwindigkeit aus“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntagabend zur Begründung der Beschlüsse. Es gehe darum, die Begegnung von Menschen im öffentlichen Raum so weit wie möglich zu reduzieren. „So retten wir Leben“, sagte Merkel.
Erst nach ihrer Ansprache wurde bekannt: Die Kanzlerin hatte selbst direkten Kontakt zu einer infizierten Person. Ein Arzt, bei dem sich Merkel vorsorglich gegen Pneumokokken hatte impfen lassen, wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Die Bundeskanzlerin begibt sich nun in häusliche Quarantäne, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntagabend mit. „Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen,“ erklärte Seibert.
Und Dienstgeschäfte gibt es derzeit genügend. „Wir gehen jetzt konsequent gegen alle vor, die Regelbrecher sind“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Nicht das Verlassen der Wohnung sei die Gefahr, „die Gefahr ist der enge unmittelbare soziale Kontakt“.
Deshalb halte er ein Kontaktverbot ab zwei Personen für das geeignete Mittel, sagte Laschet. Kontaktverbote seien im Vergleich zu einer kompletten Ausgangssperre verhältnismäßiger. „Ich bin froh, dass wir als Länder mit dem Bund einig sind, durch ein Kontaktverbot Infektionsketten zu unterbrechen und Ansteckungen zu verlangsamen“, sagte der CDU-Politiker.
Zentral sei dabei der Gedanke, soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen. Das Kontaktverbot gilt nicht für das Arbeitsleben. Firmen müssen aber darauf achten, wie Infektionsketten verhindert werden könnten.
Am Sonntagnachmittag waren die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz zusammengekommen, um über das weitere Vorgehen der Bundesländer zum Thema Ausgangssperren zu beraten und eine möglichst bundesweit einheitliche Lösung zu finden. Zuvor hatten bereits verschiedene Bundesländer gemeldet, dass die Menschen sich disziplinierter als in den vergangenen Tagen verhielten und sich weitgehend an die Auflagen halten würden.
Mehr Macht für den Bund
Einige Bundesländer, allen voran Bayern, hatten ihre Ausgangsbeschränkungen in den vergangenen Tagen weiter verschärft, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bundesweite Ausgangsbeschränkungen sollten vom Verhalten der Menschen am Wochenende abhängig gemacht werden.
Kanzleramtsminister Helge Braun hatte vor allem den Samstag als wichtigen Tag bei der Entscheidung über mögliche Ausgangssperren bezeichnet. Die Bundeskanzlerin hatte am Mittwoch in einer Fernsehansprache an die Bürger appelliert, soziale Kontakte zu vermeiden.
Auch wenn sich die Mehrheit der Menschen an die Vorgaben hielt, musste die Polizei mehrmals einschreiten. So ahndete sie neben privaten Treffen wie „Corona-Partys“ in Bayern auch das Verhalten von Geschäftsleuten, die sich nicht an die Vorgaben hielten, die seit dem Wochenende im Freistaat gelten.
In Bayern dürfen die Menschen die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch Spaziergänge etwa mit der Familie mit Abstand zu anderen bleiben möglich. Die Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 3. April. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Auch im Saarland, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen und Hessen sowie in einzelnen Städten in Nordrhein-Westfalen gelten schärfere Auflagen – insgesamt gilt ein Flickenteppich an Regeln.
Um das Wirrwarr ein Stück weit zu lösen, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dem Bund bei gefährlichen Infektionskrankheiten wie Corona mehr Eingriffsmöglichkeiten zu verschaffen und die Länder teilweise zu entmachten.
Die Coronakrise zeige, „dass im seuchenrechtlichen Notfall das Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet sein kann“, heißt es in einer Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums für einen Gesetzentwurf, der in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden könnte.
„In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation kann für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung eintreten, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann.“
Im Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll das Gesundheitsministerium demnach unter anderem ermächtigt werden, Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu erlassen. Außerdem soll das Ministerium die Versorgung mit Arzneien und Schutzausrüstung zentral steuern. Bei Personalengpässen könnten Ärzte oder Pflegekräfte für den Kampf gegen eine Epidemie zwangsrekrutiert werden.
Absehen musste Spahn von seinem Plan, auf Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon von Corona-Patienten zuzugreifen, um Kontaktpersonen der Infizierten aufzuspüren. Nach Informationen des Handelsblatts aus Koalitionskreisen fällt diese Passage nach der massiven Kritik von Datenschützern und aus der SPD aus dem Entwurf wieder raus.
Kritik kam auch vom Deutschen Landkreistag. Präsident Reinhard Sager erklärte, Landkreise und Länder gäben ihr Bestes, in der schwierigen Lage abgestimmt und konsequent zu handeln. „Eine Änderung von Zuständigkeiten würde in der Krisensituation eher verunsichern, weil sich neue Abläufe erst einspielen müssen.“
Unterstützung erhielt Spahn dagegen von der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU). Maag sagte dem Handelsblatt: „Ich will weg vom Flickenteppich, hin zu einheitlichen Rechten und Pflichten für ganz Deutschland.“
Regelung für Hauptversammlungen
Um in der laufenden Hauptversammlungssaison der Aktiengesellschaften keine zusätzlichen Infektionsrisiken entstehen zu lassen, will das Bundesjustizministerium die Präsenzpflicht bei Hauptversammlungen drastisch aufweichen. Nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen ist ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Bestandteil der Maßnahmen, die das Bundeskabinett am Montag beschließen will.
Den Angaben zufolge sieht der Entwurf vor, die Möglichkeiten für Online-Versammlungen oder Beschlussfassungen außerhalb von Versammlungen zu erweitern. Dies gelte insbesondere für die virtuelle Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, hieß es in den Kreisen weiter.
Nach Angaben aus Regierungskreisen haben Unternehmen, deren Hauptversammlungen in dieser Berichtssaison noch bevorstehen, in den vergangenen Tagen massiv dafür geworben, virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen.
Die Verbote und Beschränkungen von Veranstaltungen zur Abwehr der Corona-Pandemie machen es für große Unternehmen extrem schwierig, Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Das Deutsche Aktieninstitut hatte deshalb Ende vergangener Woche ein Positionspapier veröffentlicht, in dem gefordert wird, für die Hauptversammlungssaison 2020 Hauptversammlungen ohne die physische Präsenz der Aktionäre zu ermöglichen.
„Deutschland befindet sich im Ausnahmezustand. Veranstaltungen werden untersagt, Geschäfte müssen schließen, und unser aller Bewegungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Niemand kann sagen, wie lange diese Situation noch andauert. Unternehmen, die jetzt ihre Hauptversammlungen abhalten müssen, stehen deshalb vor massiven Problemen“, sagte Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.
„Auf der Hauptversammlung werden wichtige Unternehmensbeschlüsse gefasst, die für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen entscheidend sind. Deshalb muss Deutschland, wie beispielsweise schon in Frankreich und der Schweiz geschehen, jetzt aktiv werden und Hauptversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Aktionäre ermöglichen“, forderte Bortenlänger. Diesem Wunsch soll das neue Gesetz Rechnung tragen.
Kanzlermehrheit im Bundestag nötig
Den Abgeordneten steht eine konzentrierte Arbeitswoche bevor. Nachdem die Bundesregierung am Montag ihr Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen haben wird, kommt am Mittwoch der Bundestag in Berlin zusammen. Alle Gesetzesvorhaben, so der Plan, werden an diesem einen Tag in aller Eile durchgebracht: Am Vormittag wird das Parlament erstmals über die Gesetze beraten, bevor sie dann am Nachmittag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden.
Weil für das milliardenschwere Hilfspaket die Schuldenbremse ausgesetzt und dafür das Grundgesetz geändert werden muss, kann der Bundestag nicht, wie zunächst überlegt worden war, in deutlich reduzierter Besetzung tagen, sondern es muss die sogenannte Kanzlermehrheit von 355 Abgeordneten vertreten sein.
„Wir sind deshalb dringend darauf angewiesen, dass nicht nur die Abgeordneten nach Berlin kommen, die den Ausschüssen für Außen und Verteidigung, Gesundheit, Arbeit und Soziales, Recht und Haushalt angehören“, heißt es einer Mail der SPD-Fraktion. Um die notwendige Mehrheit bei der Abstimmung über die notwendige Grundgesetzänderung zu sichern, „brauchen wir auch möglichst viele weitere Mitglieder unserer Fraktion an Bord“.
Tagen werden am Mittwoch nur diejenigen Ausschüsse, die für die jeweiligen Vorhaben federführend sind – das ist auch in reduzierter Besetzung möglich.
Mehr: Bundesregierung nimmt 1,2 Billionen Euro im Kampf gegen Corona in die Hand.
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