Coronakrise Steuerzahlerbund formuliert Forderungen und Bedingungen für Staatshilfe

Der Bund hatte infolge der Coronakrise umfassende Finanzhilfen auf den Weg gebracht.
Berlin Der Steuerzahlerbund hat die Bundesregierung aufgefordert, bei möglichen Staatshilfen für Unternehmen strenge Vorgaben einzuhalten. Das gilt vor allem für Rettungsmaßnahmen des neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). So will der Verband die Risiken für Steuerzahler begrenzen.
Unternehmen, die außerhalb der bestehenden Hilfsprogramme von Bund, Ländern und der staatlichen KfW-Bank weitere Unterstützung aus dem WSF verlangen, müssten „klare Vorbedingungen erfüllen“, fordert der Steuerzahlerbund in einem Positionspapier. „Dabei muss die Regel gelten: Direkte Kapitalspritzen für Unternehmen durch die Steuerzahler dürfen nur das letzte Mittel sein!“
Der WSF hat ein Volumen von 600 Milliarden Euro. Davon sind 400 Milliarden Euro für Garantien vorgesehen. Damit bürgt der Staat für Unternehmen, damit diese sich weiter Geld leihen können. Zudem sind 100 Milliarden Euro für mögliche Beteiligungen an Unternehmen vorgesehen.
Solche Teilverstaatlichungen sieht der Steuerzahlerbund aber nur als absolutes Notmittel. Zunächst müsse das Unternehmen die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen, also etwa eine Kapitalerhöhung vornehmen. „Sind Staatshilfen unabweisbar, sollen diese primär als kreditbesichernde Garantien und Bürgschaften bereitgestellt werden“, heißt es weiter.
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Falls diese nicht ausreichen und eine direkte Rekapitalisierung doch erforderlich wird, solle „der Staat so wenig wie möglich Mitbestimmungsrechte erwerben und das Geschäft weiterhin der Unternehmensführung überlassen“, lautet die Forderung der Steuerzahlerlobby. Das könnte durch stille Beteiligungen passieren.
Aktuell sprechen die Bundesregierung und Lufthansa über mögliche Staatshilfen. Allerdings verlangt die Bundesregierung im Gegenzug für eine Milliardenhilfe Mitspracherechte und nicht nur eine stillte Beteiligung.
Fünf Bedingungen bei Staatshilfen
Der Steuerzahlerbund nennt in seinem Positionspapier fünf Bedingungen, die eingehalten werden sollen, wenn es zu Staatshilfen kommt.
- Das Unternehmen dürfte ausschließlich Corona-bedingt in Schieflage geraten sein und müsse „ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen, das eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Rückzahlung der Hilfen garantiert“.
- Die Staatshilfen müssten zeitlich auf maximal zehn Jahre begrenzt werden und so schnell wie möglich zurückgezahlt werden.
- Für die Dauer der Hilfsmaßnahmen sollen die Konzerne von Dividenden, Boni, Sonderzahlungen oder anderen Vergütungsprämien absehen.
- Staatshilfen sollen nur am inländischen Firmensitz eingesetzt werden dürfen. Zudem sollten sie Vorrang bei der Rückzahlung gegenüber anderen Kapitalmaßnahmen haben.
- Über die Entwicklung der Maßnahmen und Beteiligungen sei eine Berichterstattung von mindestens einmal pro Jahr angemessen.
Der Steuerzahlerbund betont, dass ihm Transparenz besonders wichtig sei. Er verweist darauf, dass für den WSF eine Kreditermächtigung über 200 Milliarden Euro vorliege. Damit kann die Bundesregierung über die Hilfen entscheiden – und das mit einem großen Volumen. Zum Vergleich: Die im Bundeshaushalt geplante Neuverschuldung wird in diesem Jahr 156 Milliarden Euro betragen.
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