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Coronakrise Union blockiert längeren Corona-Insolvenzschutz für Unternehmen

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Firmen wird wohl auslaufen. Die Union lehnt eine Verlängerung ab, die SPD will noch einen Einigungsversuch starten.
30.04.2021 Update: 30.04.2021 - 10:02 Uhr Kommentieren
Die eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis zum 30. April verlängert worden. Quelle: AP
Insolvenzen

Die eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis zum 30. April verlängert worden.

(Foto: AP)

Berlin Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen wird nach Aussage des CSU-Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich nicht mehr verlängert.

Grund dafür sei, dass die staatlichen Hilfen für durch die Corona-Pandemie in Not geratene Betriebe mittlerweile fließen. Damit sei Grund, „weshalb es zu Beginn dieses Jahres noch einmal eine Verlängerung gab, weggefallen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag dem Handelsblatt. „Zudem gibt es neben dem Insolvenzverfahren jetzt auch das Sanierungsverfahren als Alternative.“

Die SPD reagierte mit scharfer Kritik. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil jetzt viele Unternehmen, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft haben, Insolvenz anmelden müssen, nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt.

Fechner kündigte an, kommende Woche einen „letzten Versuch“ zu unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren.

Ohne eine Fortsetzung des Insolvenzschutzes stünden „tausende Jobs auf der Kippe, an denen Familienexistenzen hängen“. „Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind“, warnte der SPD-Politiker. „Wer diese Unternehmen als Zombies beleidigt, handelt zynisch.“

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Die eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis zum 30. April verlängert worden.

Verbände fordern längeren Insolvenzschutz

Hotels und Gastrobetriebe sind von den Einschränkungen besonders hart getroffen. Seit November dürfen sie keine Touristen mehr beherbergen und Essen nur noch für den Außer-Haus-Verzehr verkaufen.

Auch die Branchen Handel und Reise leiden unter der gegenwärtigen Situation stark. Der Handelsverband HDE forderte die Union auf, einen längeren Insolvenzschutz zu unterstützen. „Bisher gibt es leider zwischen den Koalitionsfraktionen noch keinen Konsens, die bisher geltende Regelung zu verlängern. Dies betrachten wir mit großer Sorge“, heißt es in einem Brief des HDE-Hauptgeschäftsführers Stefan Genth, an die Rechtspolitiker von CDU und CSU, Jan-Marco Luczak und Volker Ullrich. Das auf den 29. April 2021 datierte Schreiben liegt dem Handelsblatt vor.

Nach Vorstellung von Genth sollte die Insolvenzantragspflicht mindestens bis zum 31.08.2021 ausgesetzt bleiben und die heute auslaufende Regelung auch rückwirkend in Kraft treten. Genth begründet seinen Hilfsappel mit der Lage „zahlreicher ursprünglich gesunder Einzelhandelsgeschäfte“, deren Geschäftsbetrieb infolge der Corona-Verordnungen „stark eingeschränkt“ sei. „Unternehmen, die seit Monaten von Schließungsanordnungen betroffen sind, können nur noch erheblich reduzierte Umsätze erzielen, die nicht selten gegen Null tendieren“, erklärte er.

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Der HDE-Hauptgeschäftsführer wies zudem darauf hin, dass die staatlichen Corona-Hilfen häufig noch nicht vollständig bei den Unternehmen angekommen seien. Genth nahm dabei Bezug auf eine Mitgliederbefragung seines Verbands, wonach 68 Prozent der antragsberechtigten Einzelhandelsunternehmen noch auf Auszahlungen warten. Außerdem laufe noch die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III. Die „unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geratenen Einzelhandelsunternehmen“ seien aber nicht für die schleppende Auszahlung der staatlichen Hilfen verantwortlich. „Sie dürfen daher nicht auch noch durch das Insolvenzrecht einseitig für die staatliche Corona-Politik in Haftung genommen werden.“

Der Bundestag hatte die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt. Die Union lehnt eine Verlängerung ab, die SPD will noch einen Einigungsversuch starten. Er wolle kommende Woche einen „letzten Versuch“ unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dem Handelsblatt.

Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) macht Druck. „Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie zeigt schon jetzt sehr deutlich, dass es noch dauern wird, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen kann“, sagte der DRV-Präsident Norbert Fiebig dem Handelsblatt. „Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst. Das kann die Politik nicht wollen.“

Mehr: Debatte um längeren Insolvenzschutz: „Kann man nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag machen“

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