Coronavirus in Brandenburg: Diese Coronavirus-Finanzhilfen gelten
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Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
CoronavirusDie wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Brandenburg
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Brandenburg wissen müssen.
An wen richten sich die Soforthilfen in Brandenburg? Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Muss das Geld zurückgezahlt werden? Nein
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
bis zu fünf Erwerbstätige: bis zu 9000 Euro
bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000
bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000
bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000
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Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3
Wofür kann ich das Geld verwenden? Zur Sicherung der Liquidität und Bewältigung der laufenden Kosten (z.B. Mietzahlungen)
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt? Ziel ist es, täglich rund 1000 Anträge zu bewilligen. Die Antragsfrist soll bis Ende des Jahres laufen.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren? Bundes- und Landesprogramme werden kombiniert. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.
Corona in Brandenburg – Liquiditätskredite
Brandenburg hat bislang keine speziellen Liquiditätshilfen für von Corona betroffene Firmen aufgelegt.
Mehr zum Thema:
Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern
Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.
Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.
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