Coronavirus in Sachsen: Diese Coronavirus-Finanzhilfen gelten
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Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
CoronavirusDie wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Sachsen
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Sachsen wissen müssen.
Sachsen hat bislang keine speziellen Soforthilfen für von Corona betroffene Firmen auferlegt.
Corona im Sachsen – Liquiditätskredite
An wen richten sich die Liquiditätshilfen in Sachsen? An Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu einer Million Euro. Nicht gefördert werden Selbstständige im Nebenerwerb und Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind sowie Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Darüber hinaus gewähren der Bund bzw. der Freistaat Sachsen: Steuerstundungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei unmittelbarer Betroffenheit durch den Coronavirus, Verschiebungen der Steuerfristen, Senkung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für 2020 auf 0, einfache Anpassungen der Vorauszahlungen, Steuererleichterungen, Erleichterungen bei Gewerbesteuervorauszahlungen. Anträge nehmen die Finanzämter entgegen.
Muss das Geld zurückgezahlt werden? Ja.
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Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange und wie lange ist es tilgungsfrei? Das Darlehen ist zinslos mit einer Laufzeit von zehn Jahren, davon sind drei Jahre tilgungsfrei, danach wird quartalsweise getilgt. Die Darlehenshöhe liegt im Regelfall bei mindestens 5000 Euro und kann höchstens 50.000 Euro erreichen. Sicherheiten werden dafür nicht verlangt. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 Euro nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweislich ein höherer Bedarf besteht. Das Darlehen wird als Nachrangdarlehen ausgereicht. Das heißt, dass es als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten.
Wofür kann ich das Geld verwenden? Zur Aufrechterhaltung der Liquidität.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es? Der Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 darf maximal eine Million Euro betragen. Auch war das Unternehmen per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund. Der Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen. Die Prognose für einen Umsatzrückgang aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise muss mindestens 20 Prozent für das laufende Geschäftsjahr betragen.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt? Dazu gibt es noch keine Informationen. Die Anträge können laufend gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent in einer Tranche.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren? Ja.
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Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern
Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.
Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.
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