Coronavirus Koalition will Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtern

Die große Koalition kämpft gegen die wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus an.
Berlin Union und SPD haben sich auf ein umfangreiches Paket zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise geeinigt. Dazu sollen unter anderem die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich gesenkt werden. Arbeitgeber sollen anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen, beschloss der Koalitionsausschuss in der Nacht zu Montag in Berlin bei seiner Sitzung im Kanzleramt.
Die große Koalition will zudem ein milliardenschweres zusätzliches Investitionspaket schnüren. „Wir werden die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken und so vereinbarte Investitionspfade ausbauen und neue Prioritäten in Höhe von insgesamt 12,4 Milliarden Euro ermöglichen“, heißt es dem 14-seitigen Beschluss von Union und SPD.
„Die GroKo handelt in der Corona-Krise. Wir haben neben medizinischen Schutzmaßnahmen auch ein großes Hilfspaket für die deutsche Wirtschaft vereinbart: umfassende Kurzarbeiterregelungen, Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen für betroffene Branchen“, schrieb CSU-Chef Markus Söder nach Ende der siebenstündigen Sitzung beim Kurznachrichtendienst Twitter.
An diesem Mittwoch würden im Bundeskabinett dazu „alle erweiterten Instrumente für Kurzarbeit“ ermöglicht, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Sonntagabend auf Twitter mit. „Dazu wird der Entwurf für das Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt.“ Dies sei im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen.
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Die Koalitionsspitzen von Union und SPD waren am Sonntagabend im Kanzleramt im Koalitionsausschuss zusammengekommen, um unter anderem über die Folgen der Coronavirus-Ausbreitung auf die Wirtschaft zu beraten. Dabei ging es auch um das Kurzarbeitergeld. Das Treffen zog sich sieben Stunden bis in die Nacht.
Förderung beruflicher Weiterbildung
Mit dem Gesetz will Heil unter anderem die Förderung beruflicher Weiterbildung in vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen stärken und das Kurzarbeitergeld verlängern. Bereits Ende Januar fasste der Koalitionsausschuss dazu entsprechende Beschlüsse – was jetzt darüber hinaus noch ergänzt werden soll, war am späten Abend zunächst noch nicht bekannt.
Ende Januar hatten die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD sich damals unter anderem darauf verständigt, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter als bisher von 12 auf 24 Monate verlängern kann. Bei dieser Leistung übernimmt der Staat 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Lebt ein Kind mit im Haushalt, sind es 67 Prozent. Kündigungen sollen so vermieden werden können.
Das Kurzarbeitergeld – so der Beschluss vom Januar – soll bereits verlängert werden können, wenn es einen lang anhaltenden Arbeitsausfall auf betrieblicher Ebene gibt und eine zweckmäßige Weiterbildung stattfindet. Bisher ist eine Verlängerung nur bei einer Störung auf dem gesamten Arbeitsmarkt möglich.
Die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Stunden sollen künftig zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können – so der Stand in der Koalition vor dem Koalitionsausschuss am Sonntag. Zuletzt waren Forderungen seitens der Arbeitgeber laut geworden, dass die Sozialbeiträge komplett übernommen werden sollen.
Die Arbeitgeber hatten angesichts absehbarer schwerer Folgen der Coronavirus-Pandemie auf eine schnelle Umsetzung der Pläne zur Kurzarbeit gedrungen. Die Metallarbeitgeber hatten dabei auch gefordert, dass die Bundesagentur für Arbeit ab dem ersten Tag die vollen Kosten für Kurzarbeit übernimmt. Sie warnten vor Absatzeinbrüchen, Betriebsschließungen und unterbrochenen Lieferketten.
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld hatten während der Finanzkrise geholfen, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begrenzen.
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