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Datenschutzeinstellungen „Manipulierend gestaltet“ – Justizministerium will gegen Cookie-Banner vorgehen

Cookie-Hinweise abschaffen oder vereinfachen? Ein Dauerärgernis ruft die Politik auf den Plan. Das Bundesjustizministerium will die Banner nutzerfreundlicher gestalten.
25.03.2021 Update: 25.03.2021 - 12:12 Uhr Kommentieren
Cookies speichern beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers. Quelle: obs
Internet-Nutzerin

Cookies speichern beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers.

(Foto: obs)

Berlin Das Bundesjustizministerium will die Auswahl der Datenschutzeinstellungen im Internet nutzerfreundlicher gestalten. „Viel zu häufig werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz mit undurchsichtigem Web-Design, langen Texten und komplizierten Browserfenstern konfrontiert, wenn es um das Einwilligen zum Sammeln und Verarbeiten von Daten geht“, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop dem Handelsblatt. „Als Folge klicken viele schnell und genervt auf ‚Akzeptieren‘ – schlimmstenfalls ohne die Konsequenzen zu kennen.“

Einwilligungen im Netz seien aber nur wirksam, wenn sie auf Basis „klarer und verständlicher“ Informationen erfolgen, betonte Kastrop. Deshalb müsse auch die Einwilligung in die Verwendung von Cookies „einfach, verständlich und rechtssicher“ ausgestaltet werden. „Wer nicht im Netz mit Cookies getrackt werden will, muss das im Browser-Fenster genauso leicht wegklicken können, wie das Einwilligen angeklickt werden kann.“

Cookies speichern beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers. Bei einem späteren Besuch der Webseite werden mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen wiedererkannt. Cookies werden etwa dazu verwendet, Verbrauchern individuelle Werbung zu präsentieren.

Webseitenbetreiber informieren mit Texthinweisen oder Bannern über den Einsatz von Cookies auf ihrer Webseite. Danach müssen Internetnutzer entscheiden, ob sie den Cookie-Einsatz wollen oder nicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr müssen Verbraucher die Hinweis-Banner häufiger wegklicken oder ein Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen.

Das Thema treibt die Politik schon länger um. Die E-Privacy-Richtlinie, auch Cookie-Richtlinie genannt, aus dem Jahr 2009 soll durch eine neue E-Privacy-Verordnung abgelöst werden. Darin soll die Verwertung von Cookies unter Berücksichtigung der Einwilligungserfordernis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genauer geregelt werden. Die Verordnung ist aber seit Jahren ein politisch umstrittenes Vorhaben.

Regelungsvorstoß aus Hamburg

In Deutschland versucht nun das Bundeswirtschaftsministerium, per Gesetz Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen zu schaffen. Das derzeitige Nebeneinander von DSGVO, Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärt die Bundesregierung in dem Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz, das an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endgeräten mittels Cookies soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie orientiert.

Der CDU-Digitalpolitiker Tankred Schipanski will Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Datenschutz-Präferenzen in Voreinstellungen zu speichern, auf die Internet-Seiten dann zugreifen können. „Der derzeitige Dschungel an Cookie-Bannern im Internet ist nervig und führt zu weniger statt mehr Datensouveränität, Datenschutz und Klarheit“, sagte Schipanski der dpa. „Das wollen wir ändern und Nutzern über Voreinstellungen beim Dienstanbieter die Möglichkeit geben, die Datenschutzeinstellungen einmal zu treffen, statt mit jeder Website aufs neue verwirrende Banner wegklicken zu müssen.“

Schipanski will den Bereich mit Datenschutz-Einstellungen im Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien festschreiben. Die Webbrowser-Anbieter würden dabei verpflichtet, eine solchen Funktion einzurichten. Deutschland wäre damit ein Vorreiter in der EU, während es auch auf europäischer Ebene bereits ähnliche Überlegungen gibt.

Eine solche Lösung wäre aus Sicht der Unions-Digitalexperten vereinbar mit der DSGVO, die grundsätzlich eine Zustimmung der Nutzer voraussetzt. Im aktuellen Entwurf des deutschen Gesetzes ist der Vorschlag nicht enthalten.

Auf Länderebene setzt vor allem Hamburg darauf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch Einfluss auf die künftige Cookie-Regelung nehmen zu können. Der Justizsenatorin des Stadtstaats, Anna Gallina (Grüne), geht es vor allem darum, die Internetnutzer im Umgang mit Cookies-Einstellungen zu stärken. „Viele Menschen sind genervt von den Cookie-Bannern, weil sie oft schwer verständlich oder umständlich sind“, sagte Gallina dem Handelsblatt.

Deshalb klickten viele Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich einfach auf „Alle Cookies akzeptieren“. Doch damit stimme man automatisch auch nicht zwingend notwendigen Werbe-, Tracking- oder Marketingcookies zu, gab die Grünen-Politikerin zu bedenken. Wer hingegen alle nicht notwendigen Cookies ablehnen möchte, müsse sich häufig durch einen „Dschungel an Auswahlmöglichkeiten“ kämpfen. „Wir wollen erreichen, dass das künftig ebenfalls mit einem Klick möglich ist.“

Bitkom betont Vorteil von Cookies

Hamburg macht sich dafür stark, dass es für die Einwilligung oder Ablehnung von Cookies zwei Schaltflächen geben soll, die gut lesbar und eindeutig beschriftet sind. Damit es zu keinen Tricks kommt – zum Beispiel grüne Schaltfläche für „Zustimmung“ und grau hinterlegte Schaltfläche für „Ablehnung“ –, sollen nach Vorstellung der Justizsenatorin die beiden Schaltflächen im besten Fall auf derselben Ebene grafisch in der gleichen Art und Weise dargestellt werden. Über eine dritte Schaltfläche könne zudem eine individuelle Auswahl ermöglicht werden, erläuterte sie.

Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD) mahnte eine europäische Regelung an. Das Datenschutzgesetz sei unzureichend, sagte er. Vielmehr müssten klare Vorschriften in der E-Privacy-Verordnung verankert werden. Die Bundesregierung müsse sich dafür endlich als Stimme des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene positionieren.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller sieht ebenfalls Handlungsbedarf. „Viele Anbieter gestalten ihre Banner derart manipulierend, dass die Nutzer am Ende entnervt einer Auswertung ihres Surfverhaltens und Interessen zustimmen – und es eben keine informierte und freie Einwilligung gibt“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt.

Müller ist deshalb dafür, dass Web-Browser und Betriebssysteme so voreingestellt sein sollten, dass eine Analyse des Surfverhaltens von Nutzern zu Werbezwecken „grundsätzlich abgelehnt“ werde. „Sollten Verbraucher dies anders wünschen, könnten sie dies an zentraler Stelle im Web-Browser oder Betriebssystem einstellen.“

Der IT-Verband Bitkom gab indessen zu bedenken, dass Cookies häufig dafür sorgten, dass Onlineangebote komfortabel oder sogar überhaupt genutzt werden können. „Wer glaubt, den Nutzerinnen und Nutzern einen Gefallen zu tun, wenn sie künftig leichter alle Cookies ablehnen können, der tauscht Funktionalität gegen weniger Daten“, sagte Rebekka Weiß, Leiterin des Bereichs Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom, dem Handelsverband.

„Ziel muss vielmehr sein, eigenverantwortliche Entscheidungen über das Ob und Wie der Datenweitergabe und Datennutzung zu ermöglichen.“ Mit genauen Gestaltungsvorgaben für die Anzahl der Schaltflächen und deren Farbgebung dürfte der Gesetzgeber aus Sicht der Expertin „auf jeden Fall weit über das Ziel hinausschießen“.

Mehr: Google will Cookie-Tracking abschaffen – eine Alternative steht aber bereit

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