Deutsche Wirtschaft Berlin nimmt Konzerne beim Thema Menschenrechte in die Pflicht
Die Selbstverpflichtung von Unternehmen genügt nicht, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu gewährleisten.
Berlin Die Bundesregierung macht beim Thema Menschenrechte Ernst: Die deutsche Wirtschaft muss Berlin detailliert Auskunft darüber geben, was die Firmen unternehmen, um die Einhaltung der Menschenrechte bei Tochtergesellschaften und Zulieferern im Ausland zu gewährleisten.
Dazu erhalten im August 1800 deutsche Unternehmen ein Schreiben von Ernst and Young (EY), der von der Regierung mit der Umsetzung des Monitorings beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von den Antworten macht die Große Koalition abhängig, ob sie eine Pflicht, auch bei ausländischen Lieferanten für Menschenrechte einzutreten, künftig gesetzlich festschreiben wird.
Bisher gelten nur freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen, etwa im Textilbündnis zwischen Industrie und dem Entwicklungsministerium. „Der Koalitionsvertrag ist da ganz klar: Wenn die freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreicht, wird die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig“, sagt Entwicklungsminister Gerd Müller (CDU).
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