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DigitalpaktFünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen
Erste Gelder sollen laut Bundesministerium noch in diesem Jahr fließen. Das gilt auch für Berufsschulen. Der DGB fordert für sie einen festen Anteil.
So lief die Abstimmung über den Digitalpakt - und so geht es weiter
Berlin Die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt steht, nun können die fünf Milliarden Euro des Bundes in die Digitalisierung der rund 40.000 Schulen fließen. Das Bundesbildungsministerium geht jedenfalls davon aus, dass noch „im Lauf des Jahres“ die ersten Gelder zugeteilt werden.
Der Chef der Kultusministerkonferenz, Hessens Minister Alexander Lorz (CDU), betonte: „Der Digitalpakt Schule muss jetzt ins Laufen kommen, damit die Schulen Planungssicherheit haben und wir der Digitalisierung in unseren Schulen den notwendigen Schwung verleihen können.“
Verteilt wird das Geld nach dem Königssteiner Schlüssel an die Länder, bei denen die Schulen es dann beantragen können. NRW als bevölkerungsreichstes Land erhält dabei 1,05 Milliarden Euro, das kleinste Land Bremen 48 Millionen. Pro Schule stehen im Schnitt rund 125.000 Euro zur Verfügung.
Das Geld soll vor allem in die Netze innerhalb der Schulen fließen sowie in interaktive Tafeln und Lern- und Lehrplattformen. Eine massenhafte Anschaffung von Endgeräten wie Tablets für Schüler ist nicht geplant. Ursprünglich wollte der Bund keinerlei Endgeräte finanzieren, nun sind dafür bis zu 25.000 Euro pro Schule vorgesehen.
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So steht es im noch unveröffentlichten Entwurf zur Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zum Digitalpakt, der dem Handelsblatt vorliegt. Demnach kofinanzieren die Länder den Pakt mit zehn Prozent.
In Baden-Württemberg soll mit den Bundesmitteln vorrangig WLAN an die Schulen gebracht werden, wie das Landesbildungsministerium mitteilte. Rein rechnerisch könnte das Land mit 142.000 Euro pro Schule oder 433 Euro pro Kind profitieren.
Aus Rheinland-Pfalz hieß es, eingebunden würden auch Eltern- und Schülervertreter. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) will jeder Schule einen Sockelbetrag von 30.000 Euro zur Verfügung stellen – und zwar „unabhängig davon, wie gut eine Schule bei der digitalen Infrastruktur bereits aufgestellt ist“. Tonne hat das Ziel ausgegeben, dass die ersten Gelder „zum Sommer“, also vor dem nächsten Schuljahr fließen sollen.
Bevor Geld überwiesen und Geräte gekauft werden können, muss am 15. März auch noch der Bundesrat der Lösung des Vermittlungsausschusses für die Verfassungsreform zustimmen, die dieser am Mittwochabend gefunden hatte. Der Bundestag hat bereits am Donnerstag zugestimmt.
Die ausverhandelte Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern über den Digitalpakt selbst könnte frühestens beim Treffen der Kultusminister vom 14. bis zum 15. August unterschrieben werden. Die Wirtschaft appelliert eindringlich an die Politik, den Pakt schnell umzusetzen.
„Das gilt vor allem auch für die Berufsschulen, damit wir die berufliche Bildung weiterhin attraktiv halten können, denn Digitalisierung macht auch vor den Ausbildungsberufen nicht halt“, mahnte DIHK-Präsident Eric Schweitzer.
„Digitale Bildung muss integraler Bestandteil der Lehrpläne unserer Kinder sein, denn nur so werden diese künftig in der Lage sein, im berufspraktischen wie akademischen Berufsumfeld zu bestehen“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. DGB-Vize Elke Hannack fordert einen fixen Anteil für Berufsschulen: „Von dem bereitgestellten Geld müssen endlich auch die beruflichen Schulen profitieren, die in der Bildungspolitik noch immer ein Schattendasein fristen.
Gerade wegen der Digitalisierung der Arbeitswelt ist es wichtig, ihnen einen festen Korridor bei der Vergabe der Digitalpakt-Milliarden einzuräumen.“ Wenn das Geld nun nicht schnellstens fließe, drohe Deutschland den Anschluss zu verlieren, so Hannack. „Die Digitalisierung wartet nicht, bis das deutsche Bildungssystem auf Höhe der Zeit ist“, sagte sie.
Digitalisierung in der Praxis
Das hängt von den jeweiligen Ländern ab. Rein rechnerisch ergeben sich bei insgesamt fünf Milliarden Euro des Bundes im Schnitt rund 125.000 Euro für jede der rund 40.000 Schulen im Land. Für Endgeräte wie Tablets oder Laptops dürfen pro Schule 25.000 Euro fließen oder 20 Prozent der Gesamtfördersumme für alle Schulen eines Trägers. Das sieht der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung vor, die dem Handelsblatt vorliegt, aber noch nicht unterschrieben ist.
Die Länder richten Stellen ein, an die Schulen Anträge richten.
Das Geld soll vor allem in Systeme innerhalb der Schulen fließen – die Anbindung ans Netz fällt nicht darunter, sie wird über ein Programm des Bundesverkehrsministeriums finanziert. Das Digitalpakt-Geld soll unter anderem für WLAN in der ganzen Schule und, sofern keine Breitbandanbindung realisierbar ist, für Server ausgegeben werden. Außerdem sollen Anzeigetafeln zum Betrieb in der Schule angeschafft werden sowie digitale Geräte für die Naturwissenschaften und die beruflichen Schulen. In Endgeräte für Schüler darf nur maximal ein Fünftel des Geldes fließen. Daneben sind auch Lern- oder Lehrplattformen förderfähig. Dazu kommen Ausgaben für IT-Administratoren oder Schulungen.
Genaue Daten gibt es nicht, weil die Schulausstattung Sache der Träger ist, also der Kommunen. Daher haben auch die Kultusminister keinen wirklichen Überblick darüber, wie und womit ihre Schulen aktuell ausgestattet sind. Studien und Umfragen unter den Schülern kommen jedoch zu dem Schluss, dass Deutschland allenfalls im hinteren Mittelfeld liegt. Nach einer aktuellen Umfrage nutzt in Deutschland jeder vierte der zwölf- bis 15-jährigen Schüler keinerlei Technik in der Schule – abgesehen von einem Beamer. In den Niederlanden und Großbritannien geben das nur zwei Prozent an.
Vorangegangen war ein zähes Ringen: Geplant war der Digitalpakt schon in der vergangenen Legislaturperiode. Als dann unter der neuen GroKo endlich ein Entwurf vorlag, entbrannte der Streit über die nötige Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an alle Länder. Die Länder lehnten sowohl die vom Bundestag geforderte hälftige Kofinanzierung als auch dessen Formulierung, wonach die Finanzhilfen die „Qualität“ des Bildungswesens verbessern sollten, unisono ab.
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