Digitalstrategie Das Ende der Papier-Ära: Wie die Bundesregierung den digitalen Aufbruch schaffen will

Die Regierung soll nur noch elektronisch kommunizieren, sofern dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Berlin Für diese Präsentation unterbricht Franziska Giffey sogar ihren Urlaub: Im Bundeskabinett will die Familienministerin am Mittwoch zeigen, wie moderne Verwaltung aussehen kann. „Elfe“ – einfache Leistungen für Eltern – nennt sich die App, die ihr Ministerium mit Bremen entwickelt hat und jungen Eltern ermöglichen soll, mit ein paar Klicks Geburtsurkunde, Kinder- und Elterngeld zu beantragen.
Nervenaufreibende Behördentermine mit schreiendem Baby sollen damit der Vergangenheit angehören. „Wir wollen erreichen, dass in der Zukunft alle unsere Familienleistungen digital werden – das heißt, einfach und bequem mit einer App beantragt werden können, von zuhause, von unterwegs und auf jeden Fall mit so wenig Aufwand wie möglich“, sagte Giffey dem Handelsblatt. „Wir wollen einen modernen begleitenden Sozialstaat, der dafür sorgt, dass Hürden so gering wie möglich sind und alle die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“
In vielen anderen Staaten sind solche Angebote längst Realität. Deutschland aber ist ein Nachzügler bei der Digitalisierung. Ausgerechnet das Land, das den modernen Verwaltungsstaat vor zweihundert Jahren erfunden hat, hängt noch immer in der Papier-Ära fest.
Immerhin haben sich Bund, Länder und Kommunen mit dem „Onlinezugangsgesetz“ vor zwei Jahren das Ziel gesetzt, bis 2022 alle staatlichen Dienstleistungen digital anzubieten. Das Vorhaben ist hochambitioniert, denn es umfasst alle Ebenen des Staates: Bund, Länder, Kommunen. Entsprechend schleppend verläuft die Umsetzung. Der für die Entbürokratisierung zuständige Normenkontrollrat mahnt, dass sich bei der Digitalisierung der Verwaltung ein „strukturelles Defizit“ aufgebaut habe.
Das hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt. Das Kabinett will am Mittwoch mehrere Maßnahmen verabschieden, um den Digitalisierungsrückstand aufzuholen. Digital-Staatsministerin Dorothee Bär kündigt an, dass die Regierung schon im kommenden Jahr „aus der Papier-Ära aussteigen“ werde. Die Regierung soll nur noch elektronisch kommunizieren, sofern dem keine gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsvorschriften etwa, entgegenstehen.
Die Zeit drängt. Denn international fällt die Bundesrepublik immer weiter zurück. Im Digitalisierungsranking aller 28 EU-Staaten belegt Deutschland inzwischen nur noch Platz 24.
Aus der Rückständigkeit entstehen Wettbewerbsrisiken: Estland etwa ermöglicht es auch Ausländern, elektronisch auf estnische Verwaltungsangebote zuzugreifen und zum Beispiel im Onlineverfahren ein Unternehmen zu gründen. Mehr als 750 Deutsche haben das schon getan, Tendenz steigend. Normenkontrollratschef Johannes Ludewig mahnt daher: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist für den Standort Deutschland von herausragender Bedeutung.“
Das wohl wichtigste Element von Deutschlands digitaler Aufholjagd sind Pläne für ein „Datenschutzcockpit“, das die Verwaltungsdigitalisierung datenschutzkompatibel machen und ebenfalls am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll. Behörden sollen künftig Bürgerdaten untereinander austauschen können.
Das klingt technokratisch, hätte aber weitreichende Folgen: Der Bürger müsste dem Staat persönliche Informationen, etwa seine Geburtsurkunde, dann nur noch einmal einreichen. Die Regierung spricht vom „Once-only-Prinzip“, das die Beantragung eines neuen Personalausweises oder die Gründung eines Unternehmens erheblich erleichtern soll.
Rechtlich ist der dafür erforderliche Datenaustausch nur mit individueller Zustimmung der Nutzer möglich. Deshalb das „Datenschutzcockpit“: eine gesicherte Webseite, auf der jeder Bürger sehen kann, welche Behörde welche Daten abgerufen hat.
Der Bedarf für die digitale Vereinfachung von Verwaltungsdienstleistungen ist weitgehend unbestritten. „Mit einer gut funktionierenden digitalen Verwaltung haben wir die Chance, das Vertrauen der Menschen in den Staat, aber auch den Nutzen der Digitalisierung zu steigern“, sagt der CDU-Digitalpolitiker Tankred Schipanski.
Staatsministerin Bär ergänzt: „Die überwiegende Mehrheit möchte digitale Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne die notwendigen Daten immer wieder neu zur Verfügung stellen zu müssen.“ Die CSU-Politikerin gibt jedoch auch zu bedenken, dass es gerade in Deutschland gegen den Datenaustausch zwischen den Behörden große Vorbehalte gibt. „Das stößt erst einmal auf große Skepsis“, betont Bär.
Nutzerkonten für Verwaltungsangelegenheiten
Tatsächlich verfolgen Datenschützer die Digitalisierungsvorhaben der Regierung genau. Vor allem die Datensouveränität der Bürger müsse gewährleistet sein, mahnen sie. „Das setzt voraus, dass das Prinzip der Einwilligung das tragende Fundament des Once-only-Prinzips wird“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem Handelsblatt.
„Gegen den Willen Betroffener dürfen deren in der Verwaltung vorliegende Daten nicht für andere Verwaltungsvorgänge – auch nicht aus pragmatischen Erwägungen heraus – genutzt werden.“ Die Nutzer müssten „frei entscheiden können, ob sie ihr Nutzerkonto lediglich temporär oder permanent nutzen möchten“, betonte Caspar.
Staatsministerin Bär nimmt diese Bedenken auf. „Deswegen wollen wir mit einem Nutzerkonto eine übersichtliche Antwort geben“, sagt sie. Die Idee sei, ein solches Konto analog zum Onlinebanking aufzubauen. Dort könne sich dann jeder Bürger anzeigen lassen, welche Stellen Daten über ihn gespeichert hätten.
Zudem: wann von wem und zu welchem Zweck auf die jeweiligen personenbezogenen Daten zugegriffen worden seien. Die Bürger sollen überdies über ein Opt-in-Verfahren selbst entscheiden können, ob sie einen „Datenaustausch zu internen Zwecken“ erlauben wollen, um die Daten nicht immer wieder neu eingeben zu müssen. „Wir brauchen Vertrauen“, betonte Bär. „Das schafft man am einfachsten über eine transparente Darstellung.“
Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich für die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das der Einführung und Verarbeitung von Personenkennzeichen enge Grenzen gesetzt hat. Schon die bloße Möglichkeit einer umfassenden Katalogisierung von Bürgern durch den Staat gefährdet demnach das Persönlichkeitsrecht, da sie bei den Menschen zu einer vorauseilenden Anpassung ihres Verhaltens führen könne.
Angst vor Datenlecks
Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen plädiert generell für einen Verzicht auf einheitliche, verwaltungsübergreifende Personenkennzeichen, unter denen alle persönlichen Daten abrufbar wären. Dahinter steht die Sorge, dass personenbezogene Daten in großem Maße leicht zusammengetragen, verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden könnten.
Hansen befürchtet nicht nur den möglichen Missbrauch durch staatliche Stellen, sondern auch unbeabsichtigte Datenlecks. In Schweden etwa habe es Anfang des Jahres eine Datenpanne bei Mitschnitten von gesundheitlichen Beratungstelefonaten gegeben. In 57.000 Fällen sei auch die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt worden. Das Problem sei gewesen, so Hansen, dass diese Nummer verwaltungsübergreifend verwendet werde, sodass die Datenpanne damit „ein viel höheres Schadenspotenzial“ mit sich gebracht habe.
Eigentlich sollte schon das Onlinezugangsgesetz die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland vorantreiben. Doch die Ergebnisse sind bislang ernüchternd, wie eine Untersuchung des Beratungsunternehmens Kienbaum im Auftrag der Bundesregierung zeigt. Der Umsetzungsstand des Gesetzes bei den Verwaltungen sei „insgesamt gering“, heißt es in dem Gutachten, das im Mai 2019 veröffentlicht wurde.
Selbst bereits verfügbare elektronische Maßnahmen, die Behördenkontakte erleichtern könnten, wie beispielsweise die elektronische Unterschrift, würden nur von einem geringen Teil der Bürger sowie Unternehmen in Anspruch genommen. Als Grund sei „auffallend häufig“ der geringe Bekanntheitsgrad der E-Government-Angebote genannt worden.
Besonders bedenklich: Nur gut die Hälfte der befragten Verwaltungen hält die Umsetzung des Gesetzes überhaupt für praktikabel. Als die fünf größten Herausforderungen wurden genannt: fehlendes Budget, fehlende zentral entwickelte IT-Lösungen, Regelungen zum Datenschutz, die fehlende Akzeptanz der Nutzer sowie die fehlende Digitalisierungskompetenz bei den Beschäftigten der Verwaltung.
Offensives Personalmarketing
Letzteren Punkt will die Große Koalition nun mit der gezielten Anwerbung von IT-Fachkräften angehen. Ein neues Gesetz soll den öffentlichen Dienst für Fachkräfte attraktiver machen. Änderungen etwa im Besoldungsrecht sollen helfen, Informatiker zum Staat zu lotsen. Dass hier ein Handlungsbedarf besteht, liegt auf der Hand. Denn auch die Privatwirtschaft buhlt um Spezialisten.
Mit dem geplanten Gesetz, das kommenden Mittwoch im Bundestags-Innenausschuss abschließend beraten werden soll, sollen daher künftig verstärkt Zulagen und Prämien möglich sein, um neue IT-Fachkräfte zu gewinnen und bestehendes IT-Personal zu halten. Der FDP geht das nicht weit genug. In einem Antrag fordert die Bundestagsfraktion weitere Anreize für die Anwerbung von Digitalisierungsexperten.
So solle speziell für IT-Fachkräfte eine eigene Laufbahn im öffentlichen Dienst geschaffen werden. Die sei notwendig, weil die bestehenden Laufbahnen nicht geeignet seien, „die besonders qualifizierten IT-Fachkräfte angemessen einzugruppieren, ohne gewachsene Behördenstrukturen zu stören“, heißt es in dem Antrag, der dem Handelsblatt vorliegt. Daher brauche es eine „neue Laufbahn neben gehobenem und höherem Dienst, die eine angemessene Besoldung erlaubt und IT-Fachkräften gleichzeitig verantwortungsvolle technische Tätigkeiten ermöglicht“.
Die Liberalen plädieren überdies dafür, die Einstellungsvoraussetzungen für Fachkräfte im öffentlichen Dienst flexibler zu handhaben. Das Vorliegen von Studien- oder Berufsabschlüssen solle künftig „keine statische Voraussetzung“ für eine Einstellung sein. Insbesondere im Bereich der IT-Fachkräfte sei für die praktischen Fähigkeiten eines Bewerbers wichtiger, „ob man praktische Berufserfahrung in dem entsprechenden Feld gesammelt hat“.
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