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Disziplinarverfahren Uni Halle trennt sich von Virologen Kekulé – und schweigt

Der Virologe bekommt offenbar durch die Universität eine „vorläufige Dienstenthebung“. Der Vorgang habe laut Kekulé jedoch eine lange Vorgeschichte.
22.12.2021 - 15:51 Uhr Kommentieren
Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie. Quelle: obs
Alexander Kekulé

Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie.

(Foto: obs)

Halle Der Virologe Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle forschen und lehren. Die Martin-Luther-Universität habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen ihn ausgesprochen, sagte Kekulé, der dort eine Professur innehat, der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund sei ein Disziplinarverfahren. Dabei gehe es unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen des Professors. Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) berichtet. Die Universität in Halle will sich nicht zur Personalie äußern. „Prinzipiell kommentieren wir keine Personalangelegenheiten“, sagte eine Sprecherin der Hochschule am Mittwoch.

Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden.

Kekulé leitet an der Universität seit vielen Jahren das Institut für Medizinische Mikrobiologie. Der Virologe ist bundesweit bekannt. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Kekulé kritisierte zudem Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

Mehr: Bund verdient 2021 beim Schuldenmachen fast sechs Milliarden Euro

  • dpa
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