DIW-Studie Nur jeder fünfte Arbeitnehmer nutzt Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge

Das hängt auch davon ab, ob eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde.
Berlin Einmal im Jahr flattert Arbeitnehmern die Renteninformation ins Haus. Darin steht, wie hoch ihre gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird. Beim Blick auf das Papier wird den meisten Beschäftigten schnell klar, dass mit den in Aussicht gestellten Beträgen im Ruhestand keine großen Sprünge möglich sein werden.
Zwar haben nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zwei von drei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine ergänzende Altersvorsorge. Doch die Zahl der privaten Riester-Verträge ist zuletzt sogar gesunken, und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge hält nicht Schritt mit der Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Dabei gibt es gerade bei den Betriebsrenten ein unkompliziertes Verfahren. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, über die sogenannte Entgeltumwandlung einen Teil ihres Lohns steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen zu lassen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat nun in einer Studie untersucht, wie verbreitet die Entgeltumwandlung ist und wer sie nutzt. Weil andere Quellen nur unvollständige Angaben liefern, griffen die Forscher dabei auf die alle vier Jahre durchgeführte Verdienststrukturerhebung zurück. Die Daten beziehen sich damit auf das Jahr 2014.
Seinerzeit nahm in der Privatwirtschaft knapp ein Fünftel (19 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Entgeltumwandlung in Anspruch. Im Durchschnitt legten sie so 1300 Euro für die Altersvorsorge an. In tarifgebundenen Unternehmen wird das Instrument stärker genutzt als in Firmen ohne Tarifvertrag, auch wächst die Verbreitung mit der Betriebsgröße.
Die Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung steigt mit der Höhe der Stundenlöhne
Betrachtet man die unterschiedlichen Wirtschaftszweige, so ist der Finanzdienstleistungssektor unangefochtener Spitzenreiter. Hier nutzt gut jeder zweite Arbeitnehmer die Chance, Teile des Lohns steuerfrei anzulegen. Im verarbeitenden Gewerbe oder in der Energieversorgung liegt der Anteil immerhin noch bei knapp 30 Prozent. Schlusslicht ist das Gastgewerbe, wo nicht einmal fünf Prozent der Beschäftigten von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen.
Dies hat nach Einschätzung der DIW-Forscher sicher auch mit den verhältnismäßig niedrigen Verdiensten in der Branche zu tun. Denn ein generelles Problem der betrieblichen Altersvorsorge zeigt sich auch bei der Entgeltumwandlung: Gerade Geringverdiener, die nur eine schmale gesetzliche Rente zu erwarten haben, nutzen sie nur weit unterdurchschnittlich. Die Verbreitung steigt nahezu linear mit der Höhe des Stundenlohns, im Mindest- oder Niedriglohnbereich ist oft nur wenig Spielraum, um Geld fürs Alter anzusparen.
Staatliche Unterstützung für Geringverdiener
„Wenn man für Geringverdiener und Geringverdienerinnen die betriebliche Altersvorsorge voranbringen will, führt vermutlich kein Weg daran vorbei, unterstützend tätig zu werden“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Vieles spreche dafür, betriebliche Altersvorsorge obligatorisch zu machen und die Entgeltumwandlung um eine Teilfinanzierung durch die Arbeitgeber und eine staatliche Förderung für Geringverdiener zu ergänzen. Sinn mache auch, die Themen Finanzen und Altersvorsorge in die Lehrpläne von Schulen und Berufsschulen zu integrieren, um die Menschen stärker zu sensibilisieren.
Die Bundesregierung hat mit dem Anfang 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz versucht, der betrieblichen Altersvorsorge zu stärkerer Verbreitung zu verhelfen.
Es sieht unter anderem vor, dass der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung spätestens ab 2022 grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abführen muss. Außerdem wird die Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter begrenzt, damit sich betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt.
Allerdings zeigt das Gesetz bisher nicht die erhoffte Wirkung: „Die Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das seit 2018 in Kraft ist, haben noch keine positive Dynamik entfalten können“, räumt das Bundesarbeitsministerium im Alterssicherungsbericht ein.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Ich denke jeder der Kommentatoren zu diesem Beitrag hat aus seiner Sicht Recht. Aus meiner Sicht liegt ein Hauptgrund, das nicht in die private Altersfürsorge darin begründet, dass sich die künftigen Rentenempfänger auf Teufel komm raus, scheuen Steuern und Abgabe auf die Einkünfte zu bezahlen. Ich denke das wollen die Allermeisten nicht. Aber dann ist oftmals die Alternative gar nichts in die private Rentenversicherung zu investieren. Damit spare ich dann zwar Steuern und Abgaben, aber was nützt das. Denn aus meiner Erfahrung wird das nicht in Riester, Entgeltumwandlung ..angelegte Geld nicht gespart sondern für Konsum verbraucht.
Vielleicht sollte Herr Heil sich mal ausschauen was in der Zeit von Frau Ula Schmidt verbockt wurde.
Die Behauptung das eine Entgeldumwandlung keinen Beitrag des Arbeitnehmers beinhaltet bleibt immer das was es war: die Unwahrheit. Aber nun hält man an dieser rückwirkend eingeführten "Einnahme zu Gunsten der Krankenkassen " im Sinne der Einhaltung der max. 40% maximaler Sozialbeiträge fest.
Das läuft so wie bei der Schaumweinsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muss", Zitat mit besten Dank an Wikipedia.
Ein wenig mehr Ehrlichkeit... und weniger Unwahrheiten Herr Heil. Wie wärs?
Jedes "eure Rente/Pension ist gesichert" was Politiker sagen wirkt kontraproduktiv. Es müsste jemand endlich mal auf den Tisch hauen und die Wahrheit aussprechen! Und zwar, dass JEDER eine private Altersvorsorge braucht. Es wäre leichtsinnig sich nur auf den Staat zu verlassen!
Aber das wird bei den Wählern ja nicht gerne gesehen und deshalb lügt man weiter..
Entgeltumwandlung ist die schlechteste Vorsorge für die Rentenzeit - weshalb?
Für die Zusatzrente ist der volle Beitrag zur Krankenkasse und für die Pflegeversicherung zu zahlen - diese mindert die Zusatzrente um ca 20 % im Monat - wird außerdem bedacht, dass der Entgeltumwandlungsbetrag nicht in die gesetzliche Rente einfließt - dann wird es erst richtig deutlich, wie schlecht die Entgeltumwandlung st.
Lieber richtg "Riestern" - dann werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig - gleichzeitig kann der Spar-Betrag steuerlich abgesetzt werden.
Es sollte jeder vor Abschluss eines Vertrages zur Altersvorsorge klären, ob er mit der Auszahlung der Altersvorsorge Krankenkassenbeiträge monatlich (und über 10 Jahre verteilt) bezahlen muss. Falls ja, empfehle ich eher ETFs als Altersvorsorge.